Liebe Kolleginnen und Kollegen,

eine AN hat sich mit zwei Beschwerden an den BR gewandt, die sind jeweils durch Beschluss angenommen worden. Danach teilte ihr der direkte Vorgesetzte und eine Geschäftsführerin mit, sie wei von bestimmten Aufgaben (Verarbeitung personenezogener Daten) entbunden, da man ihr nicht mehr vertrauen könne. Das eine hat mit dem anderen natürlich gar nichts zu tun. Was können wir tun? Nach §612a BGB (Maßregelungsverbot) und § 84 (3) BetrVG darf der AG das nicht, aber was können wir genau tun, damit sich so etwas nicht wiederholt?