Hallo zusammen,

uns hat als Gremium eine Beschwerde nach § 85 BetrVG erreicht.
Als Gremium halten wir die Beschwerde für berechtigt und würden ggfs. auch die Einigungsstelle in Betracht ziehen.
Wir hätten gerne kurzfristig Rückmeldung unserer Geschäftsführung (85, Abs 3).
Können wir hier als Gremium auf eine bestimmte Frist verweisen?

Danke
DerSkeptiker