Vollzeit Teilzeit
Eine Kollegin will nach der Elternzeit wieder Teilzeit arbeiten kommen, war aber vorher vollzeit beschäftigt, die Personalabteilung sagt entweder ganz oder gar nicht. Geht das was können wir tun.. Danke für die Antworten
Community-Antworten (2)
15.02.2017 um 19:52 Uhr
Naja - es gibt ja das TzBfG. Sie muss eben einen offiziellen Antrag auf Teilzeit stellen und dabei kund tun, wie viele Stunden sie arbeiten will und wie die Verteilung aus ihrer Sicht aussehen soll.
Es gibt dabei aber die drei Monate, die der Antrag vor Beginn der Tz gestellt werden muss. So gesehen kann es sein, dass diese Frist nicht mehr reicht und sie erst einmal Vollzeit anfangen muss.
Aber mit diplomatischen Geschick erreicht Ihr vielleicht etwas.
16.02.2017 um 14:52 Uhr
Vorsicht Teilzeitfalle: entweder die Länge der Teilzeit befristen, also ab wann wird wieder Vollzeit gearbeitet, oder man muß sich klar sein dass es schwierig werden kann, wieder in Vollzeit arbeiten zu gehen. Man findet zu diesen Befristungen auch so manchen Paragraphen in den angewendeten Tarifverträgen.
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