Erstellt am 15.02.2017 um 18:52 Uhr von gironimo
Naja - es gibt ja das TzBfG. Sie muss eben einen offiziellen Antrag auf Teilzeit stellen und dabei kund tun, wie viele Stunden sie arbeiten will und wie die Verteilung aus ihrer Sicht aussehen soll.
Es gibt dabei aber die drei Monate, die der Antrag vor Beginn der Tz gestellt werden muss. So gesehen kann es sein, dass diese Frist nicht mehr reicht und sie erst einmal Vollzeit anfangen muss.
Aber mit diplomatischen Geschick erreicht Ihr vielleicht etwas.
Erstellt am 16.02.2017 um 13:52 Uhr von herzensbrecher
Vorsicht Teilzeitfalle: entweder die Länge der Teilzeit befristen, also ab wann wird wieder Vollzeit gearbeitet, oder man muß sich klar sein dass es schwierig werden kann, wieder in Vollzeit arbeiten zu gehen. Man findet zu diesen Befristungen auch so manchen Paragraphen in den angewendeten Tarifverträgen.