Teilzeit oder Vollzeit
Unser BR hat sich vorgenommen, die Teilzeitarbeit bei uns im Unternehmen zu fördern. Viele Arbeitsplätze bei uns könnten durchaus durch zwei Teilzeitkräfte besetzt werden, statt durch eine Vollzeitkraft. Wir arbeiten im Callcenter. Nun sagt uns aber der Personalleiter, dass dem Unternehmen zweit Teilzeitkräfte teurer kommen als eine Vollzeitraft (steuertechnisch gesehen und Aufwandsmäßig im Personalbüro). Habt ihr auch schon Erfahrungen mit dieser Aussage? Kann das stimmen? Er will uns keine konkreten Zahlen sagen.
Danke für Eure Antworten. Eisbär1975
Community-Antworten (2)
12.07.2011 um 16:37 Uhr
Nun sagt uns aber der Personalleiter, dass dem Unternehmen zweit Teilzeitkräfte teurer kommen als eine Vollzeitraft (steuertechnisch gesehen und Aufwandsmäßig im Personalbüro).
Da hat er vollkommen Recht. Denn die sozialbeiträge sind höher und auch der Auswand weil mehr Personal zu verwalten ist. Auch hat er ein gößeres Risiko bei Personalausfall z.B. bei Krankheit. Denn es kann ja mehrer AN betreffen.
Ihr könnt also als BR nur das Teilzeit und Befristungsgesetz leben.
Der AG muss euch keine Vergleichrechnung aufmachen.
13.07.2011 um 12:09 Uhr
Ihr könnt also als BR nur das Teilzeit und Befristungsgesetz leben.
Und genau hier kommt der Knackpunkt:
§ 6 Förderung von Teilzeitarbeit Der Arbeitgeber hat den Arbeitnehmern, auch in leitenden Positionen, Teilzeitarbeit nach Maßgabe dieses Gesetzes zu ermöglichen.
Hat ist muss - und das Wort "Förderung" ist auch nicht ganz ohne. Der AG kann sich aus dieser Pflicht die Teilzeitarbeit zu fördern mit dem verhältnismäßig geringfügig erhöhten Aufwand nicht herausreden. In wie weit der BR hier die Macht hat mitzureden steht auf einem anderen Blatt.... Diese Macht kommt i.d.R. nur den Tarifparteien zu.
Denn die sozialbeiträge sind höher
Wie Du darauf kommst erschließt sich mir nicht. Gerade Sozialbeiträge sind eben für alle AN Prozentual zum Arbeitslohn gleich: Tabelle Sozialversicherungsbeiträge 2011 / Arbeitgeber Krankenversicherung Allgemein: 7,3%/Ermäßigt: 7% Pflegeversicherung 0,975% Rentenversicherung 9,95% Arbeitslosenversich. 1,5%
Steuertechnisch ist der Aufwand ebenfalls gleich, da a) die Ermittlung der Progression für alle AN zu machen ist, b) das ohnehin i.d.R. die Software automatisch macht.
Der zusätzliche Aufwand im Personalbüro für das mehr an MA fällt i.d.R auch nicht wirklich ins Gewicht.
Es gibt selbstverständlich für das Mehr an MA ggf. messbare zusätzliche Aufwände, das betrifft aber i.d.R. eher die Vorgesetzten (die z.B. dann statt 4 MA 8MA zu verwalten haben als das Lohnbüro (die dann halt anstatt 140 MA 144 MA zu verwalten haben - beide Zahlen nur um mal den relativen Aufwand darzustellen).
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