Erstellt am 16.11.2013 um 21:55 Uhr von HeiHo
Sorry das mit den 7 Antworten hab ich nicht gemerkt bin ja kein alter Hase hier ?
Erstellt am 17.11.2013 um 09:18 Uhr von Tommyh
Nicht böse sein aber ich muss es doch fragen: was seid Ihr denn für ein Betriebsrat? Ich stimme doch nicht die Einstellung einer Leiharbeiterin zu wenn es Teilzeitkräfte im Betrieb gibt die aufstocken wollen! Zu sagen ich weiss nicht warum er das macht..... Thema Personalplanung da seid ihr doch mit im Boot! Übrigens bei der Waf können Seminare belegt werden :-)
Erstellt am 17.11.2013 um 10:39 Uhr von HeiHo
Leider waren 2 BR Mitglieder zu dieser Zeit grad auf ein Seminar.Dazu kommt das unser BRV dicke mit der GL ist.
Erstellt am 17.11.2013 um 11:08 Uhr von blackjack
Für diesen Fall ist das Kind schon in den Brunnen gefallen.
Für die Zukunft sollte ihr euch mit § 9 TzBfG auseinander setzen.
Es bedarf zwar keiner Form dem Verlängerungsverlangen, aus Beweisgründen sollten die Kollegen die Schriftform wählen.
Da Leiharbeitnehmer in der Regel befristet sind, können auch die Kollegen einen befristeten Verlängerungswunsch äussern.
Erstellt am 17.11.2013 um 11:21 Uhr von Tommyh
Der Vorsitzende kann jederzeit vom Gremium abgewählt werden und ist nicht Gott gegeben! Und dies würde ich auch sofort machen wenn er. Mitarbeiterinnen schon geschadet hat!