Von Teilzeit auf Vollzeit - neuer Arbeitsvertrag?
Hallo,
folgender Fall: eine Kassiererin (Teilzeit) wird (vor ca 2 Jahren) wegen Personalmangel (Kündigung) auf Vollzeit gesetzt ohne das der Arbeitsvertrag geändert wurde. Lt. Manteltarif (in der Nachwirkung) bekam diese Kassiererin eine Kassiererzulage, die sie seit der Hochstufung auf Vollzeit nicht mehr erhält mit der Begründung das diese im jetzt höheren Gehalt beinhaltet wäre.
Letztes Jahr im November hat sie diese Zulage beim AG eingefordert, der behauptet aber das ihr diese Zulage nicht mehr zusteht da sie ja jetzt einen neuen Arbeitsvertrag hätte und dadurch der Manteltarif für sie nicht mehr nachwirken würde, und wenn sie diese Zulage wiederhaben wolle müsste er sie wieder auf Teilzeit setzen. Wir vom BR sind der Meinung das ihr alter Arbeitsvertrag noch gilt und ihr die Zulage zusteht, sind uns aber nicht wirklich sicher!
Also, die Frage an Euch: hat sie nun einen neuen Vertrag oder gilt der alte weiter?
Community-Antworten (6)
08.02.2008 um 00:44 Uhr
@Biber,
Wenn sie nur die Arbeitszeit erhöht hat ist dies eine Vertragsänderung und kein neuer Vertrag.
08.02.2008 um 09:09 Uhr
@Der Biber Selbst in der Bibel steht "...drum prüfe, wer sich ewig bindet!". Dein AG war halt unheimlich clever und hat der Kollegin einen neuen AV untergejubelt zu anderen Konditionen. Sie hat Ihren Willen bekundet und fertig. So einfach ist das...
08.02.2008 um 13:33 Uhr
@ der Bieber am besten lasst ihr Euch den Vertrag mal zeigen. Sollte hier keine Änderung vorgenommen sein, steht ihr eigentlich auch weiter die Zulage zu, sofern sie dort vermerkt ist. Bei solchen Veränderungen geht es öfter mal so zu, dass was verändert wird, ohne dass das schriftlich als Vertrag festgehalten wurde.
08.02.2008 um 21:12 Uhr
wie Jube sagt - zeigen lassen. Wenn die Kollegin allerdings so dusselich war und ohne Betriebsrat in die Höhle des "Löwen" schleicht und dann auch noch etwas unterschreibt, dann hätte sie wirklich ein Problem...
08.02.2008 um 22:46 Uhr
@All
Also unterschrieben hat sie Nichts, ist halt nur mündlich vereinbart worden. Es ist nur die Arbeitszeit erhöht worden, sonst wurde am Vertrag Nichts geändert.
Wat denn nu? Ist der alte Mantel noch in Nachwirkung für sie oder nicht??
11.02.2008 um 09:32 Uhr
@ der Bieber Wenn also im alten Vertrag die Zulage steht, steht sie ihr auch zu. Der schriftliche Vertrag hat immer noch Gültigkeit (, da steht wahrscheinlich sogar drin, dass Veränderungen schriflich festzuhalten sind oder ähnliches?). => zeigen lassen, wenn sie darauf besteht!
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