Hallo,

folgender Fall: eine Kassiererin (Teilzeit) wird (vor ca 2 Jahren) wegen Personalmangel (Kündigung) auf Vollzeit gesetzt ohne das der Arbeitsvertrag geändert wurde. Lt. Manteltarif (in der Nachwirkung) bekam diese Kassiererin eine Kassiererzulage, die sie seit der Hochstufung auf Vollzeit nicht mehr erhält mit der Begründung das diese im jetzt höheren Gehalt beinhaltet wäre.

Letztes Jahr im November hat sie diese Zulage beim AG eingefordert, der behauptet aber das ihr diese Zulage nicht mehr zusteht da sie ja jetzt einen neuen Arbeitsvertrag hätte und dadurch der Manteltarif für sie nicht mehr nachwirken würde, und wenn sie diese Zulage wiederhaben wolle müsste er sie wieder auf Teilzeit setzen.
Wir vom BR sind der Meinung das ihr alter Arbeitsvertrag noch gilt und ihr die Zulage zusteht, sind uns aber nicht wirklich sicher!

Also, die Frage an Euch: hat sie nun einen neuen Vertrag oder gilt der alte weiter?