Erstellt am 16.11.2013 um 20:38 Uhr von AlterHase
Leider hast Du vergessen mitzuteilen, ob es bei euch einen BR gibt.
Ein Benachteiligungsverbot besteht zwar auch wenn es keinen BR gibt, müsste dann aber individuell durchgesetzt werden, was nicht immer ganz einfach sein dürfte.
Aufgrund dieses Halbsatzes „wird mir auch nicht gesagt“ vermute ich zwar, dass es einen gibt, Gewissheit wäre hier aber hilfreich.
Erstellt am 16.11.2013 um 20:42 Uhr von HeiHo
Ja wir haben einen BR und ich bin im 7ner Gremium. War auch schon bei der Gewerkschaft aber leider drücken die sich etwas.
Erstellt am 16.11.2013 um 21:20 Uhr von AlterHase
Die Gründe dürften hier ja offensichtlich sein.
Den Vollzeitarbeitsplatz besetze ich mit einer mir durch vorhergehende Beschäftigung als Leiharbeiter bekannten Person. Hier weiß ich ja, oder vermute es zumindest, was ich da einkaufe. Die Optionen und Vorteile, die ich durch die Teilzeitler habe, erhalte ich mir dadurch natürlich auch.
Den Chef kann ich sehr gut verstehen, es läuft ja alles nach seinen Vorstellungen.
Sorry, aber hier kann ich nicht verstehen, warum ihr der Einstellung nicht schon widersprochen habt.
Es wäre doch hier der einfachste Weg gewesen.
Sie jetzt noch nachträglich in Vollzeit zu bekommen, dürfte nicht mehr so einfach sein. Die GW wusste schon, warum sie sich hier bedeckt hält.
Der einzige Weg wäre jetzt, Überstunden erst mal generell abzulehnen und irgendwie feste Vollzeitarbeitsplätze zu finden und diese entsprechend des Zieles, auch als solche zu begründen. Was vielleicht nicht ganz einfach werden dürfte.
Leih- oder Zeitarbeit ist natürlich auch erst mal passé. Ausgenommen, es handelt sich wirklich nur um eine kurzfristige und vor allem, vorübergehende Tätigkeit.
Um jetzt Genaueres sagen zu können, müsste man schon die betrieblichen Strukturen kennen.
Möglichkeiten hier etwas zu erreichen, kann ich mir vieles vorstellen.
Ohne nähere Kenntnisse der Verträge und betrieblichen Gegebenheiten würde man aber nur im Dunkeln herumgeistern.
Erstellt am 16.11.2013 um 21:27 Uhr von HeiHo
Das schlimme dadran ist es gab noch nicht mal eine interne Stellenausschreibung. Und unser BRV ist mit der GL dicke. Und die Einstellung erfolgte als ich und ein anderes Mitglied auf ein Seminar waren.
Erstellt am 16.11.2013 um 21:42 Uhr von AlterHase
Gut. Eine Stellenausschreibung braucht es nicht unbedingt. Die wäre nur dann von Bedeutung, wenn der BR sie vorher gefordert hätte.
Da der BRV mit der GL dicke ist, sollte vielleicht mal über eine Korrektur bei der Person eines BRV nachgedacht werden.
Wenn diese Geschichte noch nicht lange zurückliegt, würde ich den BR mit einer Beschwerde einer der betroffenen nach § 85 BetrVG einmal zum Schwitzen bringen.
Da dem AG ja aufgrund von vorhergehenden Forderungen bekannt war, dass hier Ansprüche angemeldet wurden, könnte auch er noch eine böse Überraschung erleben.
Aber wie gesagt. Ich möchte mich ohne nähere Kenntnisse der ganzen Umstände, nicht zu weit aus dem Fenster lehnen.
Erstellt am 16.11.2013 um 21:42 Uhr von thomasi
Interne dürfen sich auch auf externe Stellenausschreibungen bewerben.
Erstellt am 16.11.2013 um 21:48 Uhr von AlterHase
Was soll der Quatsch jetzt?????
Da hier eine schon beschäftigte Leiharbeiterin eingestellt wurde, dürfte es auch keine externe gegeben haben.
@HeiHo
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