Erstellt am 16.01.2007 um 15:38 Uhr von Lotte
Haniball,
für Euch nicht, ist Individualrecht. Ihr seid aber bei der Genehmigung der Mehrarbeitsstunden mit von der Partie
Erstellt am 16.01.2007 um 15:50 Uhr von Rollie
Sollte dabei allerdings ein möglicherweise fehlender Kündigungsschutz nicht vergessen werden
Erstellt am 16.01.2007 um 15:55 Uhr von Phil
@Lotte,ist es nicht so,dass der betreffende Arbeitnehmer über einen gewissen Zeitraum(12Wochen) nachweisen muss,das seine Regelarbeitszeit ständig überschritten wurde und er dann einen Antrag auf Vertrag mit den tatsächlichen Stunden stellt?
Erstellt am 16.01.2007 um 16:54 Uhr von Lotte
Rollie,
warst Du auf Weltumseglung? Jedenfalls schön, dass Du wieder da bist.
Du meinst, AN sollte erst auf sein Individualrecht pochen wenn die Probezeit vorbei ist?
Phil,
http://www.vnr.de/vnr/personalfuehrung/630dmkraefte/praxistipp_31442.html
Dort wird Deine Frage beantwortet.