Hallo. Wir arbeiten gerade an einer BV zur Rufbereitschaft (Arbeitsende-0:00 Uhr)
Es geht 1. um die Frage wenn die Ruhezeit unterbrochen wird durch ein Telefonat in dem in Kürze alles abgehandelt werden kann - unterbricht das die Ruhezeit und die 11 Stunden beginnen erneut nach dem Telefonat? oder kann man kurze Zeiten ignorien? Wenn ja wie können kurze Telefonate definiert werden? 2, 5 oder 10 Min?
der Arbeitgeber definiert es in der BV so:
"Wenn die Störung durch Telefongespräche bis 10 Minuten (pro Telefonat) behoben werden kann, muss keine Ruhezeit eingehalten werden. Die nachfolgende Schicht kann planmäßig angetreten werden"

2. Punkt ist die Vergütung beim Telefoneinsatz (vor Ort Einsatz ist unstrittig). was haltet ihr von der Regelung?
"Die telefonische Beratungen die in Summe länger als 30 Minuten dauert, nach einem erfolgten erneuten Dienstantritt, wird mit mindestens zwei Überstunden vergütet. Ferner gelten die Regelungen aus dem Manteltarifvertrag"