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Unterbrechung der Ruhezeit in Rufbereitschaft

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RalfW1970
Okt 2023 bearbeitet

Hallo. Wir arbeiten gerade an einer BV zur Rufbereitschaft (Arbeitsende-0:00 Uhr) Es geht 1. um die Frage wenn die Ruhezeit unterbrochen wird durch ein Telefonat in dem in Kürze alles abgehandelt werden kann - unterbricht das die Ruhezeit und die 11 Stunden beginnen erneut nach dem Telefonat? oder kann man kurze Zeiten ignorien? Wenn ja wie können kurze Telefonate definiert werden? 2, 5 oder 10 Min? der Arbeitgeber definiert es in der BV so: "Wenn die Störung durch Telefongespräche bis 10 Minuten (pro Telefonat) behoben werden kann, muss keine Ruhezeit eingehalten werden. Die nachfolgende Schicht kann planmäßig angetreten werden"

  1. Punkt ist die Vergütung beim Telefoneinsatz (vor Ort Einsatz ist unstrittig). was haltet ihr von der Regelung? "Die telefonische Beratungen die in Summe länger als 30 Minuten dauert, nach einem erfolgten erneuten Dienstantritt, wird mit mindestens zwei Überstunden vergütet. Ferner gelten die Regelungen aus dem Manteltarifvertrag"
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Community-Antworten (2)

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Thomas63

16.10.2023 um 10:07 Uhr

Wir arbeiten auch gerade daran die alte BV zu aktualisieren. Bei uns wird genau reingeschrieben das ein Telefonanruf bei einem MA der Rufbereitschaft hat genauso arbeitsleistung ist wie wenn er in die Firma kommt. Das heißt 2 Stunden bezahlung nach Tarif und einhaltung (neustart) der Ruhezeit. Unser AG hat das inzwischen anerkannt. Die Diskussion hatten wir bei uns auch nach dem Motto bis 30 Minuten ist doch ok. Wir haben gegenüber der Firma argumentiert das es zum wirtschaftlichen Vorteil der Firma ist wenn die Bereitschaft das Problem schnell per Telefon/PC lößt statt in die Firma zu fahren. Und unserer Personalleiterin die das am Anfang lockerer sah habe ich angeboten Sie mal um 23 Uhr anzurufen um über ein BR Thema zu sprechen und dann um 2 Uhr nochmal für eine eine Rückfrage anzurufen. Damit Sie mal ein Gefühl daür bekommt was es heißt Nachts geweckt zu werden. Der unausgeruhte Ma ist morgens mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Gefahrenquelle für sich, den Strassenverkehr und in der Firma auch für andere MA.

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RalfW1970

16.10.2023 um 10:39 Uhr

Danke Thomas. Dar Argument ist gut. Der Unterschied bei uns ist, dass die Rufbereitschaft bereits um Mitternacht endet. Ich werde mal sehen wie sie auf deine Argumentation reagieren.

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