Ruhezeiten bei Rufbereitschaft
Hallo
wir wollen unsere BV zum Thema Rufbereitschaft detaillierter aufsetzen. Nun steht die Frage im Raum: wie sieht es mit der Ruhezeit , nach einem Einsatz während der Rufbereitschaft aus? Liegt diese bei einem Einsatz von 2 std auch bei 11 std, oder gibt es dafür eine andere Regelung ?
Danke für eure Hinweise
Mathias
Community-Antworten (1)
31.03.2015 um 11:23 Uhr
Das kann man nicht pauschal sagen. Es gibt zu viele Ausnahmen (§§ 5 und 7 ArbZG).
Ganz entscheidend dürfte auch die BV zur Rufbereitschaft sein, die der BR aushandeln muss; da gehören Regelungen zur Ruhezeit auf jeden Fall mit dazu.
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