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Ruhezeiten bei Rufbereitschaft

M
MHipler
Jan 2018 bearbeitet

Hallo

wir wollen unsere BV zum Thema Rufbereitschaft detaillierter aufsetzen. Nun steht die Frage im Raum: wie sieht es mit der Ruhezeit , nach einem Einsatz während der Rufbereitschaft aus? Liegt diese bei einem Einsatz von 2 std auch bei 11 std, oder gibt es dafür eine andere Regelung ?

Danke für eure Hinweise

Mathias

1.22201

Community-Antworten (1)

G
gironimo

31.03.2015 um 11:23 Uhr

Das kann man nicht pauschal sagen. Es gibt zu viele Ausnahmen (§§ 5 und 7 ArbZG).

Ganz entscheidend dürfte auch die BV zur Rufbereitschaft sein, die der BR aushandeln muss; da gehören Regelungen zur Ruhezeit auf jeden Fall mit dazu.

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