Erstellt am 29.01.2010 um 10:13 Uhr von webun
hallo birwein,
durch einen Arbeitseinsatz wird die Ruhezeit abgebrochen, sie beginnt nach dem Ende des Einsatzes von vorn. In Deinem Beispiel dürfte der Kollege seinen Dienst nicht um 8:00 Uhr antreten (s. a. http://www.arbeitsratgeber.com/rufbereitschaft_0228.html).
Soweit ich weiss, kann in Krankenhäusern die vorgeschriebene Ruhezeit kürzer sein als 11 Std.
Was das Zeitkonto betrifft, macht der Kollege tatsächlich Minus. So ist es bei uns.
Wenn Du was AN-freundlicheres findest, wäre ich sehr interessiert daran.
webun
Erstellt am 29.01.2010 um 14:38 Uhr von nicoline
webun,
*durch einen Arbeitseinsatz wird die Ruhezeit abgebrochen, sie beginnt nach dem Ende des Einsatzes von vorn. In Deinem Beispiel dürfte der Kollege seinen Dienst nicht um 8:00 Uhr antreten (s. a. http://www.arbeitsratgeber.com/rufbereitschaft_0228.html).*
Das ist in Krankenhäusern etwas anders, sagt das ArbZG:
§ 5 Ruhezeit
(3) Abweichend von Absatz 1 können in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen Kürzungen der Ruhezeit durch Inanspruchnahmen während der Rufbereitschaft, die nicht mehr als die Hälfte der Ruhezeit betragen, zu anderen Zeiten ausgeglichen werden.
Der MA hatte von 18:00 Uhr bis 04:00 Uhr Ruhezeit = 10 Stunden. Da er mehr als 5,5 Std. (Hälfte von 11 Std) Ruhezeit hatte, hätte er am nächsten Tag um 08:00 Uhr weiterarbeiten dürfen. Eine andere Ruhezeit muss nun auf 12 Stunden verlängert werden, damit die Verkürzung um 1 Stunde wieder ausgeglichen wird, welches schon mit einem freien Wochenende erledigt wäre.
Bezüglich der Minusstunden lohnt es sich, hier mal einen Blick zu riskieren:
http://www.die-welt-ist-keine-ware.de/schichtplanfibel/rbdienst2.htm
birwein, wenn noch Fragen bleiben, wieder melden.
Erstellt am 29.01.2010 um 15:40 Uhr von birwein
Danke nicoline,
wir sind zwar in nem Krankenhaus, aber die Kollegen sind die von der Technik, zählt dann das mit der Ruhezeit trotzdem?
Schichtplanfibel hab ich schon reingeschaut, konnt da heut aber keine Frage stellen, hab den Tobias Michel dann persönlich angeschrieben, aber noch ohne Antwort. Außerdem sagt er einfach, das die Arbeitszeit am nächsten Tag nicht als Minusstunden gezählt werden darf. Ich hab heut ein Urteil gelesen, da hat das BAG genau anders entschieden, das dann eben doch Minusstunden entstehen.
Die Kollegen machen 1 Woche Rufdienst, das geht dann nicht, oder? Wegen den Ruhezeiten
Erstellt am 29.01.2010 um 15:58 Uhr von birwein
Hallo nicoline,
hier ist das besagte Urteil:
BAG 5. Senat, Urteil vom 05.07.1976 - 5 AZR 264/75, 2. Instanz: LAG Düsseldorf
Erstellt am 29.01.2010 um 16:46 Uhr von nicoline
birwein,
*wir sind zwar in nem Krankenhaus, aber die Kollegen sind die von der Technik, zählt dann das mit der Ruhezeit trotzdem?*
ob von der Technik oder nicht, sie arbeiten doch im Krankenhaus, oder?
*Schichtplanfibel hab ich schon reingeschaut, konnt da heut aber keine Frage stellen, hab den Tobias Michel dann persönlich angeschrieben, aber noch ohne Antwort.*
das kann etwas dauern ;-)))
*Außerdem sagt er einfach, das die Arbeitszeit am nächsten Tag nicht als Minusstunden gezählt werden darf.*
Ja, stimmt, eine etwas genauere Erläuterung dazu wäre gut.
*Die Kollegen machen 1 Woche Rufdienst, das geht dann nicht, oder? Wegen den Ruhezeiten*
Ich meine doch.
Erstellt am 01.02.2010 um 09:21 Uhr von webun
@nicoline
du hast recht. wieder mal ein gesetz nicht bis zum ende gelesen (ich arbeite aber dran!).
Vielen Dank auf jeden Fall.
webun