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Rufbereitschaft und Ruhezeiten

B
birwein
Jan 2018 bearbeitet

MA im Krankenhaus (TVöD) im Bereich Technik leisten Rufbereitschaft, besonders jetzt auch mit Winterdienst. Haben 7,7 Std-Tag im Anschluss die Rufbereitschaft. Rufbereitschaft zählt nicht zur Arbeitszeit, aber die Einsaätze. Wenn`s schneit oder zum salzen ist, dann hat der MA Einsätze im Rufdienst. Wie ist das dann mit der Ruhezeit? Bsp.: von 8:00 bis 16:12 Uhr Regelarbeitszeit, im Anschluss Rufbereitschaft. MA belibt länger da, da es wie wild schneit, bleibt bis 18:00 und kommt um 4 Uhr nochmals für 2 Stunden zum Schneeräumen. Um 8:00 Uhr müsste er seinen regulären Dienst antreten, darf er aber wegen dem Rufdiensteinsatz doch nicht? Und was passiert mit seinen Stunden? Macht er dann Minusstunden?

7.53506

Community-Antworten (6)

W
webun

29.01.2010 um 11:13 Uhr

hallo birwein,

durch einen Arbeitseinsatz wird die Ruhezeit abgebrochen, sie beginnt nach dem Ende des Einsatzes von vorn. In Deinem Beispiel dürfte der Kollege seinen Dienst nicht um 8:00 Uhr antreten (s. a. http://www.arbeitsratgeber.com/rufbereitschaft_0228.html). Soweit ich weiss, kann in Krankenhäusern die vorgeschriebene Ruhezeit kürzer sein als 11 Std. Was das Zeitkonto betrifft, macht der Kollege tatsächlich Minus. So ist es bei uns. Wenn Du was AN-freundlicheres findest, wäre ich sehr interessiert daran.

webun

N
nicoline

29.01.2010 um 15:38 Uhr

webun, durch einen Arbeitseinsatz wird die Ruhezeit abgebrochen, sie beginnt nach dem Ende des Einsatzes von vorn. In Deinem Beispiel dürfte der Kollege seinen Dienst nicht um 8:00 Uhr antreten (s. a. http://www.arbeitsratgeber.com/rufbereitschaft_0228.html).

Das ist in Krankenhäusern etwas anders, sagt das ArbZG:

§ 5 Ruhezeit (3) Abweichend von Absatz 1 können in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen Kürzungen der Ruhezeit durch Inanspruchnahmen während der Rufbereitschaft, die nicht mehr als die Hälfte der Ruhezeit betragen, zu anderen Zeiten ausgeglichen werden.

Der MA hatte von 18:00 Uhr bis 04:00 Uhr Ruhezeit = 10 Stunden. Da er mehr als 5,5 Std. (Hälfte von 11 Std) Ruhezeit hatte, hätte er am nächsten Tag um 08:00 Uhr weiterarbeiten dürfen. Eine andere Ruhezeit muss nun auf 12 Stunden verlängert werden, damit die Verkürzung um 1 Stunde wieder ausgeglichen wird, welches schon mit einem freien Wochenende erledigt wäre.

Bezüglich der Minusstunden lohnt es sich, hier mal einen Blick zu riskieren:

http://www.die-welt-ist-keine-ware.de/schichtplanfibel/rbdienst2.htm

birwein, wenn noch Fragen bleiben, wieder melden.

B
birwein

29.01.2010 um 16:40 Uhr

Danke nicoline, wir sind zwar in nem Krankenhaus, aber die Kollegen sind die von der Technik, zählt dann das mit der Ruhezeit trotzdem? Schichtplanfibel hab ich schon reingeschaut, konnt da heut aber keine Frage stellen, hab den Tobias Michel dann persönlich angeschrieben, aber noch ohne Antwort. Außerdem sagt er einfach, das die Arbeitszeit am nächsten Tag nicht als Minusstunden gezählt werden darf. Ich hab heut ein Urteil gelesen, da hat das BAG genau anders entschieden, das dann eben doch Minusstunden entstehen. Die Kollegen machen 1 Woche Rufdienst, das geht dann nicht, oder? Wegen den Ruhezeiten

B
birwein

29.01.2010 um 16:58 Uhr

Hallo nicoline, hier ist das besagte Urteil: BAG 5. Senat, Urteil vom 05.07.1976 - 5 AZR 264/75, 2. Instanz: LAG Düsseldorf

N
nicoline

29.01.2010 um 17:46 Uhr

birwein, wir sind zwar in nem Krankenhaus, aber die Kollegen sind die von der Technik, zählt dann das mit der Ruhezeit trotzdem? ob von der Technik oder nicht, sie arbeiten doch im Krankenhaus, oder?

Schichtplanfibel hab ich schon reingeschaut, konnt da heut aber keine Frage stellen, hab den Tobias Michel dann persönlich angeschrieben, aber noch ohne Antwort. das kann etwas dauern ;-)))

Außerdem sagt er einfach, das die Arbeitszeit am nächsten Tag nicht als Minusstunden gezählt werden darf. Ja, stimmt, eine etwas genauere Erläuterung dazu wäre gut.

Die Kollegen machen 1 Woche Rufdienst, das geht dann nicht, oder? Wegen den Ruhezeiten Ich meine doch.

W
webun

01.02.2010 um 10:21 Uhr

@nicoline du hast recht. wieder mal ein gesetz nicht bis zum ende gelesen (ich arbeite aber dran!). Vielen Dank auf jeden Fall.

webun

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