Erstellt am 09.04.2013 um 15:14 Uhr von gironimo
schau mal hier: http://www.die-welt-ist-keine-ware.de/schichtplanfibel/rbdienst2.htm
Natürlich kann der Betriebsrat bessere Regelungen im Zuge der BV Arbeitszeit/Rufbereitschaft vereinbaren.
Erstellt am 09.04.2013 um 15:19 Uhr von Betriebsrätin
Zu erst muss Du unterscheiden zwischen Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft. Dieses nicht nur wegen der Arbeitszeit und Vergütung sondern auch wegen der Frage des Aufenthaltortes und was muss ein AN beachten.
Bei Rufbereitschaft gilt. sofern ein Einsatz erfolgt ggf auch nur telefonich und kurz/sehr kurz, beginnt nach Ende dieser die Ruhezeit lt. ArbZG.