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Ruhezeit bei Rufbereitschaft

H
Hornisse
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen,

bei uns werden in Zukunft ein paar Mechaniker und Elektriker am Wochenenden Rufbereitschaft leisten. Die Kollegen würden gerne in 24 Stunden Planung die Bereitschaften machen. Was ist bei der Ruhezeiten zu beachten. Bitte um Antworten.

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Community-Antworten (2)

G
gironimo

09.04.2013 um 17:14 Uhr

schau mal hier: http://www.die-welt-ist-keine-ware.de/schichtplanfibel/rbdienst2.htm

Natürlich kann der Betriebsrat bessere Regelungen im Zuge der BV Arbeitszeit/Rufbereitschaft vereinbaren.

B
Betriebsrätin

09.04.2013 um 17:19 Uhr

Zu erst muss Du unterscheiden zwischen Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft. Dieses nicht nur wegen der Arbeitszeit und Vergütung sondern auch wegen der Frage des Aufenthaltortes und was muss ein AN beachten.

Bei Rufbereitschaft gilt. sofern ein Einsatz erfolgt ggf auch nur telefonich und kurz/sehr kurz, beginnt nach Ende dieser die Ruhezeit lt. ArbZG.

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