Wir haben keinen Tarifvertrag.
Frage 1: Dürfen wir als BR trotzdem eine Betriebsvereinbarung zur Rufbereitschaft abschließen, die vorsieht die vorgesehenen 11 Stunden Ruhezeit bei einem Einsatz während der Rufbereitschaft zur verkürzen? (Beispiel: Mitarbeiter hat eine Woche lang Rufbereitschaft von 17.00-8.00 und zusätzlich normale Arbeitszeit von 8-17:00 (Mo-Fr). Plus 24h Rufbereitschaft an den Wochenenden. Wenn der Mitarbeiter während der Rufbereitschaft angefordert wird, z.B. von 4:00- 6:00, kommt er bislang trotzdem am gleichen Tag von 8-17 Uhr zur Arbeit)
Frage 2: Oder kann eine Betriebsvereinbarung NUR auf der Grundlage eines Tarifvertrages (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 ArbZG:"In einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung kann zugelassen werden") geschlossen werden?
Frage 3: Und, falls wir als BR keine Betriebsvereinbarung zur Rufbereitschaft abschließen dürfen (weil wir keinen Tarifvertrag haben), besteht dann die einzige Möglicheit dass man sich an das Amt für Arbeitsschutz wendet (§ 15 Abs. 1 Nr. 1 ArbZG regelt, dass die zuständige Aufsichtsbehörde unter bestimmten Voraussetzungen Überschreitungen des von § 3 ArbZG vorgegebenen Zeitrahmens bewilligen kann)?
Frage 4: Sehe ich es richtig, dass es Aufgabe des Arbeitgebers wäre sich dan das Amt für Arbeitsschutz zu wenden?