Hey,

aktuell stellt sich bei uns folgende Problematik:

Eine Kollegin hat mit ihrer Bereichsleitung (kennt sie seit einem Tag ca.) ein spontanes Gespräch geführt " Hast du mal kurz 5 Minuten", im Büro anwesend war eine weitere Kollegin, deren Anwesenheit nicht gestört hat.

Dieses Gespräch nahm die Bereichsleitung und die Geschäftsführung zum Anlass, die Kollegin zu einem Personalgespräch einzuladen. Begründng "Zukunft in der Einrichtung, Höhergruppierung". Der Betriebsrat wurde von der Kollegin hinzugezogen und hat sie zu diesem Gespräch begleitet.

Das Gespräch:

- Zunächst wurde die Höhrergruppierung abgelehnt. Aufgrund von finanziellen Problemen der Einrichtung.

- Von der Geschäftsführung hat die Kollegin ein Schriftstück ausgehändig bekommen, bei dem es sich um einen Gedächtnisprotokoll der Bereichsleitung zum besagten " Hast du mal kurz 5 Minuten" Gespräch handelt.

- Auf diesem baut das weitere Personalgespräch auf.

- In dem Schriftstück wird der Gesprächsweg dargestellt, zudem stehen Aussagen drin, welche die Kollegin in dem schriftlich notierten Umfang nicht geäußert hat. Die Breichsleitung welches das Gedächtnisprotokoll erstellt hat, ist bei diesem ebenfalls nicht objektiv geblieben, sondern hat Rückschlüsse gezogen, war subjektiv und hat eine Beurteilung der Kollegin vorgenommen "wie die Kollegin wäre nicht tragbar", der Wunsch eines Ablösungsvertrags, würde sie als einen Racheakt am Unternehmen sehen.

- Die Kollgin möchte das Unternehmen verlassen, jedoch mit einem Ablösevertrag und einer Abfindung. Dieser "Wunsch" wurde abgeschmettert mit der Aussage, sie habe 19 Jahre lang für ihre Arbeit Gehalt bekommen das sollte reichen.

Es ist zu einer mündlichen Ermahnung gekommen. Unteranderem wurde eine Stellungname zu dem Gesprächsprotokoll der Bereichleitung gefordert.

Wir als Betriebsrat sehen das Gesprächsprotokoll als nichtens an, da das Dokument so eigentlich nicht einsetzbar ist, da die Bereichleitung nicht objektiv gebleiben ist, ein Gedächnisprotokoll kein offzizielles Dokument ist. Weiter sehen wir es als sehr kritisch an, das die Bereichleitung sich solch ein Urteil über die Kollegin bildet, sie diese jedoch erst seit 2 Tagen kennt und an dem Tag zum ersten Mal gemeinsames Team war. Weiter ist es ein unding das im Gespräch gesundheitliche Thematiken der Kollegin auf den Tisch gepackt worden sind, die unter Schweigepflich stehen ( Therapiesitzungen im Kollegium).

Wir freuen uns über eine gute Diskussion.