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Personalgespräch wegen Unterhaltung mit Vorgesetzten

L
Lemons
Okt 2023 bearbeitet

Hey,

aktuell stellt sich bei uns folgende Problematik:

Eine Kollegin hat mit ihrer Bereichsleitung (kennt sie seit einem Tag ca.) ein spontanes Gespräch geführt " Hast du mal kurz 5 Minuten", im Büro anwesend war eine weitere Kollegin, deren Anwesenheit nicht gestört hat.

Dieses Gespräch nahm die Bereichsleitung und die Geschäftsführung zum Anlass, die Kollegin zu einem Personalgespräch einzuladen. Begründng "Zukunft in der Einrichtung, Höhergruppierung". Der Betriebsrat wurde von der Kollegin hinzugezogen und hat sie zu diesem Gespräch begleitet.

Das Gespräch:

  • Zunächst wurde die Höhrergruppierung abgelehnt. Aufgrund von finanziellen Problemen der Einrichtung.

  • Von der Geschäftsführung hat die Kollegin ein Schriftstück ausgehändig bekommen, bei dem es sich um einen Gedächtnisprotokoll der Bereichsleitung zum besagten " Hast du mal kurz 5 Minuten" Gespräch handelt.

  • Auf diesem baut das weitere Personalgespräch auf.

  • In dem Schriftstück wird der Gesprächsweg dargestellt, zudem stehen Aussagen drin, welche die Kollegin in dem schriftlich notierten Umfang nicht geäußert hat. Die Breichsleitung welches das Gedächtnisprotokoll erstellt hat, ist bei diesem ebenfalls nicht objektiv geblieben, sondern hat Rückschlüsse gezogen, war subjektiv und hat eine Beurteilung der Kollegin vorgenommen "wie die Kollegin wäre nicht tragbar", der Wunsch eines Ablösungsvertrags, würde sie als einen Racheakt am Unternehmen sehen.

  • Die Kollgin möchte das Unternehmen verlassen, jedoch mit einem Ablösevertrag und einer Abfindung. Dieser "Wunsch" wurde abgeschmettert mit der Aussage, sie habe 19 Jahre lang für ihre Arbeit Gehalt bekommen das sollte reichen.

Es ist zu einer mündlichen Ermahnung gekommen. Unteranderem wurde eine Stellungname zu dem Gesprächsprotokoll der Bereichleitung gefordert.

Wir als Betriebsrat sehen das Gesprächsprotokoll als nichtens an, da das Dokument so eigentlich nicht einsetzbar ist, da die Bereichleitung nicht objektiv gebleiben ist, ein Gedächnisprotokoll kein offzizielles Dokument ist. Weiter sehen wir es als sehr kritisch an, das die Bereichleitung sich solch ein Urteil über die Kollegin bildet, sie diese jedoch erst seit 2 Tagen kennt und an dem Tag zum ersten Mal gemeinsames Team war. Weiter ist es ein unding das im Gespräch gesundheitliche Thematiken der Kollegin auf den Tisch gepackt worden sind, die unter Schweigepflich stehen ( Therapiesitzungen im Kollegium).

Wir freuen uns über eine gute Diskussion.

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Community-Antworten (4)

M
Muschelschubser

12.10.2023 um 17:47 Uhr

Zunächst einmal ist es beachtlich, dass es der Kollegin trotz "Hast Du mal kurz 5 Minuten" gelungen ist, ein BRM mit in das Gespräch zu nehmen.

Die Ablehnung einer Höhergruppierung aus betrieblichen Gründen kann ich nicht bewerten. Da würde mich die Differenz zu vergleichbaren Stellen ebenso interessieren wie die Frage, ob es irgendwelche Grundsätze zur Eingruppierung gibt (TV, interne Lohngrundsätze etc.).

Zudem interessiert mich mal, worauf sich die Ermahnung der Mitarbeiterin bezieht.

Was das Gesprächsprotokoll angeht, sehe ich es ähnlich wie der BR und würde es aus dem Grund auch relativ entspannt sehen: ein Gedächtnisprotokoll, das NICHT von beiden Seiten unterschrieben wurde, ist nicht mehr als die Niederschrift einer subjektiven Wahrnehmung. Ich denke, das wissen auch die Gerichte im Zweifel richtig einzuordnen.

Daher macht es evtl. Sinn, ein eigenes Gedächtnisprotokoll anzufertigen. Und wenn die Wahrnehmung sich mit der des BRM deckt, kann dieses es ggf. mit unterschreiben. Hier könnte man auch erwähnen, dass unter Anwesenheit einer Unbeteiligten offen über besonders schützenswerte Daten gesprochen wurde.

Die sonst noch anwesende Mitarbeiterin könnte man auch noch nach ihrer Wahrnehmung befragen, aber ich rechne nicht damit dass sie sich z.B. durch eine Zeugenaussage ins Abseits stellen möchte.

Wenn der AG einem Aufhebungsvertrag unter Zahlung einer Abfindung ablehnt, kann man das nicht erzwingen. Entweder sitzt man es aus bis der AG sich rührt, oder man kündigt selbst - dann aber ohne Anspruch einer Abfindung.

C
celestro

12.10.2023 um 18:17 Uhr

"Zunächst einmal ist es beachtlich, dass es der Kollegin trotz "Hast Du mal kurz 5 Minuten" gelungen ist, ein BRM mit in das Gespräch zu nehmen."

Davon steht doch da nichts. Dieses Gespräch war der Grund, wieso man ein Personalgespräch geführt hat und zu DIESEM hat die Kollegin dann ein BRM hinzu gezogen.

"Daher macht es evtl. Sinn, ein eigenes Gedächtnisprotokoll anzufertigen. Und wenn die Wahrnehmung sich mit der des BRM deckt, kann dieses es ggf. mit unterschreiben."

Kann (wie gesagt) nicht, da das BRM erst beim Personalgespräch dabei war.

"Wir freuen uns über eine gute Diskussion."

Über was? Du hast keine Frage gestellt.

I
Ilovelemons

13.10.2023 um 02:40 Uhr

@celestro vermutlich eine Diskussion über die Darlegung wie der BR die Situation einschätzt.

Soll die Kollegin eine Stellungnahme gegen das Schreiben der Bereichleitung verfassen?

Was soll sie als Feedback zum Gespräch zurück geben?

Wie kann dem Geschäftsführer mitgeteilt werden das die mündliche Ermahnung auf einen Dokument beruht welches ggf. keine Tragbarkeit hat usw.

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