Erstellt am 12.04.2022 um 14:03 Uhr von Enigmathika
Das hätte auch von Deiner Seite aus wirklich besser laufen können:
Du wusstest darüber Bescheid, dass Du Dich beim Vorgesetzten abmelden musst, hast es aber vorgezogen, das per WhatsApp im Sekretariat zu tun. Dürfen Eure mMitarbeiter während der Arbeitszeit überhaupt WhatsApp nutzen? Wenn Du tatsächlich nicht sprechen konntest, wäre eine E-Mail angebracht gewesen.
"Den dritten Tag hat meine Ärztin zu gehabt, also bin ich am vierten Tag zum Arzt und sie hat mich rückwirkend krank geschrieben." Das geht so nicht. Wenn die Praxis deiner Hausärztin geschlossen ist, musst Du ihre Vertretung aufsuchen oder den ärztlichen Notdienst (nicht zu verwechseln mit der Notaufnahme).
"gleich nach dem Arztbesuch schickte ich den Krankenschein der zuständigen Kollegin. Am nächsten Tag erfuhr ich, das diese selbst krank war und ich schickte den Krankenschein erneut direkt ins Sekretariat und an den Chef." Da steige ich nicht ganz durch: werden AU-Bescheinigungen bei Euch an die Personalbteilung geschickt? Und wenn die Kollegin krank ist, bekommt man die Post zurück? Das ließe sich ja anhand der Poststempel nachvollziehen. Ansonsten ist es keinesfalls Dir anzulasten, wenn deine pünktlich eingehende Post rst verspätet gelesen wird. (Aber deine Post war ja auch schon verspätet)
"Desweiteren hat die Sekretärin ausgerichtet das ich noch eine weitere Woche krank bin und auch das legt der Chef mir zu Grunde, dass ich in der folgenden Woche erneut unentschuldigt fehlte."
Das ist dann tatsächlich nicht Dein Verschulden und Quatsch.
"Was kann ich tun?"
Du kannst der Abmahnung mit einer Stellungnahme widersprechen und darauf bestehen, dass diese Stellungnahme zu Deiner Presonalakte genommen wird.
Erstellt am 12.04.2022 um 14:27 Uhr von Relfe
bevor man einer Abmahnung widerspricht, sollte man das mit einen Fachmann / Fachanwalt besprechen.
Eine unberechtigte Abmahnung bleibt unberechtigt und kann damit bei einer evt. späteren Kündigung nicht "angerechnet" werden. Das kann die ganze Kündigung unwirksam werden lassen.
Ein Widerspruch gibt dem AG dagegen die Möglichkeit eine wirksame Abmahnung auszusprechen, da er ja bisher keine wirksame ausgesprochen hatte, darf er das ja.
Also bitte nicht voreilig einer Abmahnung widersprechen - erst mit einen Fachmann/Fachanwalt abklären.
Erstellt am 12.04.2022 um 14:43 Uhr von Enigmathika
Oh, danke für den Hinweis! Das war mir so nicht bewusst.
Erstellt am 12.04.2022 um 15:21 Uhr von moreno
Enigmathika natürlich geht es in diesem Fall, dass der AN am vierten Tag zu seinem Arzt geht da im Normalfall die Nachweispflicht ja auch erst ab dem vierten Tag greift. Also alles okay!
Erstellt am 12.04.2022 um 15:35 Uhr von celestro
@moreno
Die AU muss am 4ten Tag beim AG sein. Wenn ich am 4ten Tag zum Doktor gehe und dann die AU "schicke" (darunter verstehe ich mit der Post) ist mitnichten "alles gut".
Erstellt am 12.04.2022 um 15:42 Uhr von moreno
ne celestro da hast Du natürlich Recht, dass er sie dann nicht per Post schicken darf. Aber trotzdem kann er am 4. Tag zum Arzt gehen. Die Bescheinigung muss dann natürlich direkt in die Firma. Also Abmahnung schlucken und nächstes Mal richtig machen halte ich in diesem Fall für am Besten!
Erstellt am 12.04.2022 um 20:49 Uhr von Relfe
warum ging die Folge-AU erst am 3. Tag ein?
wenn man AU ist geht man am Tag nach Ablauf der AU zum Arzt und teilt das dem AG direkt mit - der AG muss doch planen können.
Hast Du dich wegen der Folge-AU direkt am Tag nach dem Ablauf der Ersatbescheinigung beim AG gemeldet?
Und eine Meldung über WhattsApp kann man ja nachweisen, das dürfte nun wirklich kein Problem sein, meistens hat man anhand der blauen Haken sogar ein "Lesebestätigung".
btw: das Du BRM bist macht die Sache nicht besser, Du bist irgendwie ja auch Vorbild für die Kollege.
Erstellt am 13.04.2022 um 07:45 Uhr von Agassi0
Da ist ja einiges suboptimal gelaufen. Die Ausrede, am dritten Tag hatte mein Arzt zu, kann ich nicht nachvollziehen, aber spätestens da hättest Du ja telefonieren können und die Dinge gerade rücken können. Und wenn Du den Krankenschein an die zuständige Kollegin geschickt hast, frage ich mich: an Ihre private Adresse? Normalerweise schickt man den an die Personalabteilung. Und das Du BRM bist, macht es nicht besser....
Erstellt am 13.04.2022 um 08:54 Uhr von celestro
"Und wenn Du den Krankenschein an die zuständige Kollegin geschickt hast, frage ich mich: an Ihre private Adresse? Normalerweise schickt man den an die Personalabteilung."
Wie kommst Du auf "private Adresse"?
"Und gleich nach dem Arztbesuch schickte ich den Krankenschein der zuständigen Kollegin. Am nächsten Tag erfuhr ich, das diese selbst krank war und ich schickte den Krankenschein erneut direkt ins Sekretariat und an den Chef."
erneut direkt ins Sekreteriat .... nix privat. Ich frage mich eher, wie man die AU mehrfach schicken kann. Im Allgemeinen hat man ja nur 1 Exemplar davon.
Erstellt am 13.04.2022 um 11:09 Uhr von Agassi0
Für mich las es sich so, dass sie es an die private Adresse gesendet hat, trotzdem ist das alles komisch, erst schickt sie es an die zuständige Kollegin,was ja auch 1-2 Tage dauert. Dann erfährt sie am nächsten Tag, dass diese Kollegin krank ist. Was nun, vielleicht hatte sie ja ne Kopie gemacht, und diesen dann ins Sekretariat geschickt. Dauert auch wieder 1-2 Tage, dann mnüssten ja jetzt 2 Krankenscheine von ihr in der Firma sein...
Ich blick´da nicht durch, und denke die Abmahnung ist so auch in Ordnung
Erstellt am 13.04.2022 um 11:14 Uhr von Kjarrigan
Wie ist bei Euch denn § 5 Abs. 1 Satz 1 geregelt?
Da ist nämlich nicht die AU, sondern der AG kann auch Regeln erlassen, bei wem man sich
bei Krankheit abmelden muss (z.B: durch Telefonat beim Vorgesetzen oder Vertretung, oder auch per SMS oder ähnliches)
https://kanzlei-klostermann.de/meldepflichten-des-arbeitnehmers-bei-krankheit/
Dauert die Krankheit länger ist ein Arzt aufzusuchen und eine AU einzureichen.