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Dieser Beitrag ist vor 4 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Abmahnung wegen nicht direkter Abmeldung beim Vorgesetzten im Krankheitsfall

A
ah_1984
Apr 2022 bearbeitet

Hallo, ich habe eine Abmahnung bekommen, weil ich mich nicht direkt beim Vorgesetzten abgemeldet habe, sondern im Sekretariat. Er behauptet nun ich hätte unentschuldigt gefehlt. Nur ich konnte nicht persönlich krankheitsbedingt telefonieren, daher hatte ich den Weg über WhatsApp genutzt. Es gibt dazu keine Betriebsvereinbarung zum Thema Abmeldung direkt beim Vorgesetzten, aber ein Protokoll einer Bürobesprechung, dass wir dementsprechend vorgehen sollen. Desweiteren wirft er mir vor das ich den Krankenschein zu spät abgegeben habe. Zum Hintergrund: Ich lag zwei Tage nur im Bett und konnte überhaupt nichts tun. Den dritten Tag hat meine Ärztin zu gehabt, also bin ich am vierten Tag zum Arzt und sie hat mich rückwirkend krank geschrieben. Und gleich nach dem Arztbesuch schickte ich den Krankenschein der zuständigen Kollegin. Am nächsten Tag erfuhr ich, das diese selbst krank war und ich schickte den Krankenschein erneut direkt ins Sekretariat und an den Chef. Desweiteren hat die Sekretärin ausgerichtet das ich noch eine weitere Woche krank bin und auch das legt der Chef mir zu Grunde, dass ich in der folgenden Woche erneut unentschuldigt fehlte. Krankenschein ging aber diesmal am dritten Tag in der Firma ein. Was kann ich tun? Ich bin übrigens Betriebsratsmitglied!

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Community-Antworten (11)

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enigmathika

12.04.2022 um 16:03 Uhr

Das hätte auch von Deiner Seite aus wirklich besser laufen können:

Du wusstest darüber Bescheid, dass Du Dich beim Vorgesetzten abmelden musst, hast es aber vorgezogen, das per WhatsApp im Sekretariat zu tun. Dürfen Eure mMitarbeiter während der Arbeitszeit überhaupt WhatsApp nutzen? Wenn Du tatsächlich nicht sprechen konntest, wäre eine E-Mail angebracht gewesen.

"Den dritten Tag hat meine Ärztin zu gehabt, also bin ich am vierten Tag zum Arzt und sie hat mich rückwirkend krank geschrieben." Das geht so nicht. Wenn die Praxis deiner Hausärztin geschlossen ist, musst Du ihre Vertretung aufsuchen oder den ärztlichen Notdienst (nicht zu verwechseln mit der Notaufnahme).

"gleich nach dem Arztbesuch schickte ich den Krankenschein der zuständigen Kollegin. Am nächsten Tag erfuhr ich, das diese selbst krank war und ich schickte den Krankenschein erneut direkt ins Sekretariat und an den Chef." Da steige ich nicht ganz durch: werden AU-Bescheinigungen bei Euch an die Personalbteilung geschickt? Und wenn die Kollegin krank ist, bekommt man die Post zurück? Das ließe sich ja anhand der Poststempel nachvollziehen. Ansonsten ist es keinesfalls Dir anzulasten, wenn deine pünktlich eingehende Post rst verspätet gelesen wird. (Aber deine Post war ja auch schon verspätet)

"Desweiteren hat die Sekretärin ausgerichtet das ich noch eine weitere Woche krank bin und auch das legt der Chef mir zu Grunde, dass ich in der folgenden Woche erneut unentschuldigt fehlte."

Das ist dann tatsächlich nicht Dein Verschulden und Quatsch.

"Was kann ich tun?"

Du kannst der Abmahnung mit einer Stellungnahme widersprechen und darauf bestehen, dass diese Stellungnahme zu Deiner Presonalakte genommen wird.

R
Relfe

12.04.2022 um 16:27 Uhr

bevor man einer Abmahnung widerspricht, sollte man das mit einen Fachmann / Fachanwalt besprechen. Eine unberechtigte Abmahnung bleibt unberechtigt und kann damit bei einer evt. späteren Kündigung nicht "angerechnet" werden. Das kann die ganze Kündigung unwirksam werden lassen. Ein Widerspruch gibt dem AG dagegen die Möglichkeit eine wirksame Abmahnung auszusprechen, da er ja bisher keine wirksame ausgesprochen hatte, darf er das ja.

Also bitte nicht voreilig einer Abmahnung widersprechen - erst mit einen Fachmann/Fachanwalt abklären.

E
enigmathika

12.04.2022 um 16:43 Uhr

Oh, danke für den Hinweis! Das war mir so nicht bewusst.

M
Moreno

12.04.2022 um 17:21 Uhr

Enigmathika natürlich geht es in diesem Fall, dass der AN am vierten Tag zu seinem Arzt geht da im Normalfall die Nachweispflicht ja auch erst ab dem vierten Tag greift. Also alles okay!

C
celestro

12.04.2022 um 17:35 Uhr

@moreno

Die AU muss am 4ten Tag beim AG sein. Wenn ich am 4ten Tag zum Doktor gehe und dann die AU "schicke" (darunter verstehe ich mit der Post) ist mitnichten "alles gut".

M
Moreno

12.04.2022 um 17:42 Uhr

ne celestro da hast Du natürlich Recht, dass er sie dann nicht per Post schicken darf. Aber trotzdem kann er am 4. Tag zum Arzt gehen. Die Bescheinigung muss dann natürlich direkt in die Firma. Also Abmahnung schlucken und nächstes Mal richtig machen halte ich in diesem Fall für am Besten!

R
Relfe

12.04.2022 um 22:49 Uhr

warum ging die Folge-AU erst am 3. Tag ein? wenn man AU ist geht man am Tag nach Ablauf der AU zum Arzt und teilt das dem AG direkt mit - der AG muss doch planen können. Hast Du dich wegen der Folge-AU direkt am Tag nach dem Ablauf der Ersatbescheinigung beim AG gemeldet?

Und eine Meldung über WhattsApp kann man ja nachweisen, das dürfte nun wirklich kein Problem sein, meistens hat man anhand der blauen Haken sogar ein "Lesebestätigung".

btw: das Du BRM bist macht die Sache nicht besser, Du bist irgendwie ja auch Vorbild für die Kollege.

A
Agassi0

13.04.2022 um 09:45 Uhr

Da ist ja einiges suboptimal gelaufen. Die Ausrede, am dritten Tag hatte mein Arzt zu, kann ich nicht nachvollziehen, aber spätestens da hättest Du ja telefonieren können und die Dinge gerade rücken können. Und wenn Du den Krankenschein an die zuständige Kollegin geschickt hast, frage ich mich: an Ihre private Adresse? Normalerweise schickt man den an die Personalabteilung. Und das Du BRM bist, macht es nicht besser....

C
celestro

13.04.2022 um 10:54 Uhr

"Und wenn Du den Krankenschein an die zuständige Kollegin geschickt hast, frage ich mich: an Ihre private Adresse? Normalerweise schickt man den an die Personalabteilung."

Wie kommst Du auf "private Adresse"?

"Und gleich nach dem Arztbesuch schickte ich den Krankenschein der zuständigen Kollegin. Am nächsten Tag erfuhr ich, das diese selbst krank war und ich schickte den Krankenschein erneut direkt ins Sekretariat und an den Chef."

erneut direkt ins Sekreteriat .... nix privat. Ich frage mich eher, wie man die AU mehrfach schicken kann. Im Allgemeinen hat man ja nur 1 Exemplar davon.

A
Agassi0

13.04.2022 um 13:09 Uhr

Für mich las es sich so, dass sie es an die private Adresse gesendet hat, trotzdem ist das alles komisch, erst schickt sie es an die zuständige Kollegin,was ja auch 1-2 Tage dauert. Dann erfährt sie am nächsten Tag, dass diese Kollegin krank ist. Was nun, vielleicht hatte sie ja ne Kopie gemacht, und diesen dann ins Sekretariat geschickt. Dauert auch wieder 1-2 Tage, dann mnüssten ja jetzt 2 Krankenscheine von ihr in der Firma sein... Ich blick´da nicht durch, und denke die Abmahnung ist so auch in Ordnung

K
Kjarrigan

13.04.2022 um 13:14 Uhr

Wie ist bei Euch denn § 5 Abs. 1 Satz 1 geregelt?

Da ist nämlich nicht die AU, sondern der AG kann auch Regeln erlassen, bei wem man sich bei Krankheit abmelden muss (z.B: durch Telefonat beim Vorgesetzen oder Vertretung, oder auch per SMS oder ähnliches)

https://kanzlei-klostermann.de/meldepflichten-des-arbeitnehmers-bei-krankheit/

Dauert die Krankheit länger ist ein Arzt aufzusuchen und eine AU einzureichen.

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