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Streiken wegen dem Verhältnis zu Vorgesetzten

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Banjo
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Leute,

diese Forum finde ich sehr Geil! Eine Frage.........Die meistens Mitarbeitern haben Schnauze Voll von ein Abteilungsleiter. Kann man auch streiken wegen das Verhältnis von Vorgesetzten(Falls der Arbeitgeber nix macht nach mehrere Beschwerde)?! Danke für eure Unterstützung !!

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Community-Antworten (6)

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Mountainbiker

16.02.2011 um 00:22 Uhr

Bist Du BR Mitglied hast Du von Hause aus Friedenspflicht

§ 74.2

Das Streiken einzelner Arbeitnehmer (Du schreibst ja die Meisten) , wird sicher als Arbeitsverweigerung gewertet und wird als Störung des Betriebsfriedens deklariert.

Man kann ja auch nicht gegen jeden Chef streiken, nur weil man mit ihm nicht auf Kuschelkurs ist. Wenn er wirklich seine Pflichten gegenüber den MA`s verletzt solltet Ihr da anders ran ran gehen. Wenn Du noch ein paar Infos mehr gibst, dann man besser darauf eingehen. Also was werft Ihr dem AL denn genau vor?

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Tanzbär

16.02.2011 um 09:45 Uhr

Ohne Gewerkschaft ist es einfach nur Arbeitsverweigerung. Und wann die Gewerkschaft zum Streik aufruft, bestimmt nicht wegen einzelner Mitarbeiter, mit denen man nicht klarkommt.

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paula

16.02.2011 um 10:30 Uhr

wenn die MA ohne Gewerkschaft streiken wird sich das Problem des Vorgesetzten bald für Sie erledigt haben. Stellt sich nur die Frage ob sie mit dem MA der Arbeitsagentur mehr Spass haben....

Die MA sollen sich offiziell beim BR beschweren und dann würde ich das Beschwerdeverfahren ablaufen lassen.... das mögen AG in der Regel nicht so sehr

B
Banjo

16.02.2011 um 17:39 Uhr

Hallo Mountainbiker,

die Geschichte ist Lange......seine Art und Weise, seine Arroganz, seine falsche Versprechen, sein Mobbing(es gibt auch genug Zeugen),wie schon geschrieben viele MA haben sich mehrmals schon Beschwert aber der AG unterstüzt trotzdem ihn. Ich bin BRM, haben wir schon mehrmals mit ihm geschprochen aber umsonst. Die MA akzeptieren ihn nicht mehr.

P
paula

16.02.2011 um 18:05 Uhr

tja dann spielt doch mal als BR das Spiel über §§ 84, 85 BetrVG. Das ist viel einfacher und sicherer für die AN als ein wilder Streik. mit dem riskieren sie nämlich ihren Job

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Mountainbiker

16.02.2011 um 22:57 Uhr

Banjo, je nachdem wie sich das Mobbingverhalten zeigt könnte auch als letztes der § 104 BetrVG in Betracht kommen. Zb. bei wirklich rassistischen Angriffen....

Arroganz und falsche Versprechen, dürften da nicht ausreichen es ei denn sie wären geseteszwidrig. Wie oft hört man z.B. " Eure Arbeitsplätze sind sicher " und kurz darauf gibt es betriebsbedingte Kündigungen. Und wer geht meistens , nat. nicht der der das falsche Verprechen abgab oder der Personalleiter der im Namen der GL lügt, dieser Entlässt. Vieles wird doch geradzu auch vom Gesetzgeber heraus gefordert. Aber egal, das geht jetzt zuweit. Man müsste, um Deine Frage wirklich konstruktiv beantworten zu können, genauere Informationen haben.

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