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Dieser Beitrag ist vor 13 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Vorgesetzter ermahnt Ersatzmitglied wegen Teilnahme an BR-Sitzung

L
LisaKlein
Jan 2018 bearbeitet

Hallo beieinander, ich würde mich freuen, wenn ihr mir zu folgender Problematik eure freie & neutrale Ansicht mitteilen könntet.

Situation: Als einköpfiger BR mit einem Ersatzmitglied lud ich vergangene Woche zur BR-Sitzung. Diese BR-Sitzung war auf einen Tag gesetzt, an dem wir als AN ohnehin unsere Arbeit lockerer gestalten können. So erschien mir der Tag für eine längere Sitzung am geeignetsten. Inhalt der BR-Sitzung war es, aktuelle und grundlegende Informationen zu besprechen, Fragen zu klären, um somit einen eventuellen Vertretungsfall durch das Ersatzmitglied auf feste Füße zu stellen. Problematik: Ich habe von meinem Ersatzmitglied davon erfahren, dass es, ohne dass ich davon wusste, Tage später ins Büro unseres betrieblichen Vorgesetzten zitiert wurde. Unser Vorgesetzter wies das EM darauf hin, dass es zu unterlassen sei, sich so lange vom Arbeitsplatz zurückzuziehen, da die Arbeit vernachlässigt wird. (Zugegeben, die Sitzung dauerte etwas mehr als 3 Stunden, allerdings war es durchaus notwendig.) Frage: Da ich nur ein Ersatzmitglied habe, dass mich ggf. vertritt, ist es mir wichtig, dass das EM auf dem selben Kenntnisstand ist wie ich als Vorsitzender. Inwiefern ist ein EM geschützt, wenn der Vorsitzende zur Sitzung lädt? Muss ich diese Ermahnung tatsächlich so hinnehmen? Ich empfinde es bauchmäßig als Behinderung der BR-Arbeit, da es das EM gewisser Maßen sehr unter Druck setzt, fortan auf die Zeiten noch mehr Rücksicht zu nehmen. Wie seht ihr das? Wie würdet ihr vorgehen?

Besten Dank!

1.21303

Community-Antworten (3)

B
BRVLH

05.02.2013 um 12:33 Uhr

Hallo LisaKlein,

für welches BRM hast du denn das EBRM geladen??

"Ersatzmitglieder nach § 25 BetrVG sind diejenigen, die aufgrund des Wahlergebnisses nicht direkt in den Betriebsrat eingezogen sind. Sie stehen sozusagen "auf Abruf" bereit. Dies ist dann der Fall, wenn ordentliche Betriebsratsmitglieder auf Dauer ausscheiden oder zeitweilig verhindert sind. Die Ersatzmitglieder sind im Verhinderungsfalle von ordentlichen Betriebsratsmitgliedern vom Betriebsratsvorsitzenden zu BR-Sitzungen nach § 29 Abs. 2 Satz 6 BetrVG zu laden......"

http://www.betriebsrat.com/betriebsratsvorsitzende-ersatzmitglieder

Du könntest das EBRM zur Schulung schicken aber nicht mit ihm eine Sitzung abhalten.

G
gironimo

05.02.2013 um 13:14 Uhr

Zur "BR-Sitzung" eingeladen ist vielleicht der falsche Weg. Ein 1-er BR kann nicht mit zwei Personen sitzen. Aber das ist hier in dieser Fragestellung nur Formsache. Das Ersatzmitglied kann ja jederzeit - wie jeder AN - den BR aufsuchen und Du kannst den Kollegen zu Dich bitten, eben um BR-Angelegenheiten zu besprechen, die mit dieser Person zu besprechen sind.

Wichtig ist nur, dass der Kollege sich ordnungsgemäß beim Vorgesetzten ab- und anmeldet. Wenn Ihr noch neu im Geschäft seid, ist es gut möglich, dass auch der Vorgesetzte keine Ahnung hat.

Besprich diesen Punkt vielleicht einmal mit dem Chef.

M
mariele

05.02.2013 um 13:37 Uhr

In einem 1er BR kann zwar kein EBRM zur Sitzung geladen werden, wenn das BRM anwesend ist. Aber man kann sich zur Geschäftsübergabe treffen, wenn bekannt ist, dass am näcgsten/ übernächsten Tag das EBRM ins Mandst muss. Aber dann mit dem AG absprechen und auf betrieblivhe Belange Rücksicht nehmen. Auch weil hier ja dann 1 oder 2-3 Stunden früher oder später keine Rolle spielt für die Übergabe.

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