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Personalgespräch mit Unternehmensfremden Vorgesetzten in englisch?

A
Arkalus
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Allerseits,

ich hoffe auf hilfreiche Tips und Hinweise auf folgendes Problem:

Wir sind ein Unternehmen, welches eine Muttergesellschaft im Ausland hat. Die Mitarbeiter der Arbeitsgruppe sprechen relativ gut Englisch.

Nun geht eine Abteilungsleiterin (deutsche) einer Arbeitsgruppe in Rente und ihr Chef (angestellter der Muttergesellschaft mit Sitz im Ausland und der deutschen Sprache nicht mächtig und nur 2-3 mal im Jahr überhaupt in Deutschland) übernimmt nach Ihrem Weggang direkt die Leitung der Arbeitsgruppe.

Ich wurde von Mitgliedern der Arbeitsgruppe angesprochen, ob die bei uns üblichen Personalgespräche: a) in Englisch geführt werden oder auf deutsch bestanden werden kann... b) ein Vorgesetzter, welcher nichteinmal im gleichen Unternehmen beschäftigt, ist diese Gespräche und Bewertungen führen darf...

Gibt es hier Gesetze oder Urteile auf die wir als BR uns berufen können (das BetrVG half nicht weiter).

Eine weitere Frage: Wenn ich bei den Leistungsbeurteilungsgesprächen von den Mitarbeitern hinzugezogen werde (§82 BetrVG), und diese in Englisch abgehalten werden sollen, das Englisch aller BR-Mitglieder aber hierfür nicht ausreicht, würde es sich dann hier um eine Behinderung der BR-Arbeit handeln, sofern der Arbeitgeber keinen Dolmetscher stellt?

Danke für eure Tipps und Hinweise im Voraus!

2.12203

Community-Antworten (3)

B
BRMetall Akzeptiert

01.08.2012 um 13:56 Uhr

Wenn der AG die Betriebssprache ändert hat der BR MB.

Gericht gab dem Betriebsrat recht. Diesem stehe ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs.

LAG Köln sah dies genauso (Beschluss vom 09.03.2009 – 5 TaBV 114/08) http://www.experto.de/b2b/recht/arbeitsrecht/betriebsrat-und-mitbestimmung-bei-der-betriebssprache-spricht-der-betriebsrat-mit-teil-1.html

Da es hier bis zur Einigungsstelle geht, kann man also in einer BV entsprechende für den AN vertretbare Regelungen, wie auch Dolmetscher regeln

G
gironimo

01.08.2012 um 20:18 Uhr

von jedem südländischen Zuwanderer verlangt man deutsche Sprachkenntnisse. Man sollte sie auch von Personen verlangen, die aus dem englisch sprachigen raum hierher kommen.

BRMetall hat ja schon auf die Mitbestimmung (§ 87 BetrVG , Ordnung im Betrieb) hingewiesen. Für die Mitarbeiter heißt das: so lange keine Einigung zwischen AG und BR erzielt wurde - weiter deutsch.

Ich habe diesem "denglisch Wahn" noch nie etwas abgewinnen können.

A
Arkalus

02.08.2012 um 10:25 Uhr

Hallo BRMetall und gironimo

danke für eure schnellen und sehr hilfreichen Tips!

bis zu einem bestimmten grad müssen wir als internat. agierendes Unternehmen mit Englisch leben, aber irgendwo hörts halt auf.

Gut das es da Möglichkeiten gibt :)

Vielen Dank!!

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