Hallo Allerseits,

ich hoffe auf hilfreiche Tips und Hinweise auf folgendes Problem:

Wir sind ein Unternehmen, welches eine Muttergesellschaft im Ausland hat. Die Mitarbeiter der Arbeitsgruppe sprechen relativ gut Englisch.

Nun geht eine Abteilungsleiterin (deutsche) einer Arbeitsgruppe in Rente und ihr Chef (angestellter der Muttergesellschaft mit Sitz im Ausland und der deutschen Sprache nicht mächtig und nur 2-3 mal im Jahr überhaupt in Deutschland) übernimmt nach Ihrem Weggang direkt die Leitung der Arbeitsgruppe.

Ich wurde von Mitgliedern der Arbeitsgruppe angesprochen, ob die bei uns üblichen Personalgespräche:
a) in Englisch geführt werden oder auf deutsch bestanden werden kann...
b) ein Vorgesetzter, welcher nichteinmal im gleichen Unternehmen beschäftigt, ist diese Gespräche und Bewertungen führen darf...

Gibt es hier Gesetze oder Urteile auf die wir als BR uns berufen können (das BetrVG half nicht weiter).

Eine weitere Frage:
Wenn ich bei den Leistungsbeurteilungsgesprächen von den Mitarbeitern hinzugezogen werde (§82 BetrVG), und diese in Englisch abgehalten werden sollen, das Englisch aller BR-Mitglieder aber hierfür nicht ausreicht, würde es sich dann hier um eine Behinderung der BR-Arbeit handeln, sofern der Arbeitgeber keinen Dolmetscher stellt?

Danke für eure Tipps und Hinweise im Voraus!