Hallo, ein AN bittet bei seinem Vorgesetztem um ein Gespräch, nachdem es bei einem 4Augen Gespräch zwischen Vorgsetztem und AN vor einer Woche (von Vorgesetztem initiiert; ohne BR-Beteiligung, da BR davon nichts wusste) Eskalationen gab. Der AN hat den Vorgesetzten schritlich um ein Gespräch am selben Tage - heute - gebeten.
Vorgesetzte bittet sich Bedenkzeit aus und möchte das Gespräch zu 90% nicht führen, mit der Begründung es sei "zu kurzfristig".
Frage: hat der AN das Recht auf ein sofortiges Gespräch - BR Mitglied wird hinzugezogen - ?