Beschwerde beim Betriebsrat über Abmahnung
Hallo liebe Kollegen,
eine Mitglied unseres Betreibsrates hat eine Abmahnung erhalten weil er einen Arbeitskollegen beleidigt hat. Das Betreibsratsmitglied ist mit der Abmhanung nicht einverstanden, hält die Abmahung für unbegründet und hat sich beim BR beschwert. Der BR hat beschlossen die Beschwerde als gerechtfertigt zu bewerten. Wir haben die Beschwerde der Geschäftsführerin zur Abhilfe übergeben.
Die Geschäftsführerin hat uns geschrieben, dass Sie an der Abmahnung weiter festhalten möchte, weil diese begründet ist. Auch sollen sich angeblich die Angaben in der schriftlichen Beschwerde widersprechen und grösßtenteils unwahr sein.
Was jetzt? Was können wir jetzt als Betreibsrat noch tun? Gibt es einen rechtlichen Weg um die Abmahnung los zu werden? Das betreoffene BR-Mitglied kann sicher den individualrechtlichen Weg gehen, aber wie wirkt sich dann in diesem Zshg. diese Beschwerde aus?
Vielen Dank schonmal für eure Antworten und Hilfe.
Lieben Gruss PaulBreitner
Community-Antworten (5)
31.01.2017 um 09:31 Uhr
Der § 85 BetrVG sieht für diesen Fall die Einigungsstelle vor. Aber natürlich stellt sich da die Frage : Sturm im Wasserglas?
Ich hätte dem Kollegen geraten, eine Gegendarstellung zu schreiben und damit fertig.
31.01.2017 um 10:42 Uhr
Hat es denn eine Beleidigung gegeben? Oder ist die Abmahnung völlig an den Haaren herbeigezogen?
31.01.2017 um 10:42 Uhr
Als Gremium seit ihr da leider außen vor. Lese dir das mal durch, das beschreibt euren Fall eigentlich recht gut. https:www.hensche.de/Abmahnung_Betriebsrat_Abmahnung_und_Betriebsrat_BAG_7ABR7-12.html
31.01.2017 um 11:35 Uhr
UliPK
Wir sind hier im § 85 BetrVG
Aber - ich glaube trotzdem, dass es zu nichts führt.
31.01.2017 um 23:00 Uhr
insbesondere ist die Einigungsstelle nicht spruchfähig da es sich um die Durchsetzung eines Rechtsanspruchs handelt
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