Erstellt am 15.11.2015 um 14:15 Uhr von gironimo
Wenn Du meinst, dass am Inhalt etwas nicht stimmt: Wie wäre es, wenn Du Deinerseits mit dem Betriebsrat kontakt aufnimmst.
>dagegen rechtlich angehen wollen<
fragt sich, was der BR damit meint.
Erstellt am 15.11.2015 um 14:41 Uhr von Kölner
Der Betriebsrat kann gar nichts. Weniger Panik ist jetzt angesagt und einen kühlen Kopf bewahren, damit sich der BR mal auf sein wesentliches Vermögen konzentriert und nicht auf seine Parteilichkeit.
Dreh den Spieß um und geh' zum AG...
Erstellt am 15.11.2015 um 16:23 Uhr von Dezibel
> ... und Erfüllung ihrer Forderungen ...
Die 2 Millionen sind unter der Parkbank unseres Vertrauens bis heute Abend (Zeit egal) zu deponieren.
Kindergarten!
Erstellt am 16.11.2015 um 08:02 Uhr von Mattes
Ohne jetzt mal die Hintergründe zu kennen ist das doch alles Spekulation.
Um was geht es? Hast du jemanden als Doof bezeichnet, na Kollegin an den Hintern gegrabscht bist du ein Diktator????
Wenn es eine Beschwerde nach §85 ist, kann der BR die Beschwerde jederzeit als erachtet anerkennen ohne alle zu sprechen. Ob es richtig ist, nicht alle Seiten zu hören, ist mal dahin gestellt aber normalerweise müsste die Beschwerde an den Arbeitgeber gehen vielleicht ging diese direkt an dich um keine Wellen beim Arbeitgeber zu schlagen.
Oder vielleicht geht es hier auch darum den §104 abzuwenden....
Mehr Informationen wären schön