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Unberechtigte Beschwerde über mich beim Betriebsrat

S
Sami8574
Mrz 2019 bearbeitet

Hallo, ich bin seit kurzem Führungskraft und hatte bisher nie Probleme mit dem Betriebsrat. Nun hatte ein Mitarbeiter von mir zum zweiten Mal ein Problem mit seiner Abrechnung. Beim Letzten Mal habe ich ihm geholfen und mich gekümmert das es korrigiert wird. Nun ist er beim zweiten Mal direkt zum Betriebsrat gegangen. Dieser kam dann zu mir, dass ich mich darum kümmern soll. Ich wusste bis dahin nicht das ein Problem vorliegt. Nun habe ich mich wieder darum gekümmert und bin zu dem Mitarbeiter. Ich habe ihm gesagt das ich das Problem geklärt habe und ihn gefragt warum er nicht erst erstmal zu mir kommt und direkt zum BR geht. Er hat es beim BR nun so ausgelegt das ich ihn davor gewarnt hätte zum BR zu gehen weil ich das eh herausfinden würde. Das ist in keinster Weise so gewesen. Nun hatte ich aber nicht mal die Möglichkeit erhalten mich dazu zu äußern. Es wurde direkt als Wahr aufgenommen und ich wurde "verurteilt". Nun bin ich ratlos was ich da machen kann. Es kann doch nicht sein, dass mein Name da so einfach in den Dreck gezogen wird.

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Community-Antworten (11)

N
nicoline

06.03.2019 um 23:21 Uhr

Hallo Sami8574, bist du leitender Angestellter im Sinne des Paragraphen 5 BetrVG? Wenn nicht, ist der BR auch für dich zuständig, das vergessen manche BR ganz gerne mal bei Führungskräften und das solltest du ggf. dann dem Gremium mal klar machen. Zunächst solltest du dich jedoch zu einem sachlichen Gespräch mit deinem Mitarbeiter entschließen und dich auch nicht abschrecken lassen, wenn dieser ein BRM bei dem Gespräch dabei haben möchte. Es wäre sogar gut, wenn du das befürwortest. In diesem Gespräch kannst du dann deine Version des Ablaufs darstellen und klarmachen, dass auch du Arbeitnehmer des Betriebes bist und vor einer "Verurteilung" das Recht hast, angehört zu werden.

B
BRHamburg

07.03.2019 um 05:27 Uhr

Ich würde beide, Mitarbeiter und BR, zum Gespräch einladen und meine Sicht dastellen. Vieleicht hat der Mitarbeiter es so empfunden das du ihn beeinflussen wolltest. Dann bringt ein zweites Gespräch unter vier Augen eher die Bestätigung. Und zu hoffen das die andere Seite den BR schon mitbringen wird ist naiv. Das Problem besteht zwischen drei Parteien, also sollten auch alle an einen Tisch.

K
kratzbürste

07.03.2019 um 10:37 Uhr

Ob du selbst eine Beschwerde über dich als unberechtigt ansiehst, ist doch total subjektiv. Jeder Arbeitnehmer ist berechtigt, jederzeit den BR in Anspruch zu nehmen. Das allein ist doch kein Angriff auf deine Person. Da solltest du mehr Größe zeigen. Und der BR "verurteilt" niemanden. Er klärt nach Möglichkeitdie Situation.

P
Pjöööng

07.03.2019 um 10:44 Uhr

"Nun ist er beim zweiten Mal direkt zum Betriebsrat gegangen." Das ist völlig legitim.

"Dieser [der "BR"] kam dann zu mir, dass ich mich darum kümmern soll." Wenn dem tatsächlich so war, dann sollte sich dieser BR mal mit dem BetrVG befassen! Er kennt es offensichtlich nicht!

"Er hat es beim BR nun so ausgelegt das ich ihn davor gewarnt hätte zum BR zu gehen weil ich das eh herausfinden würde." Sa scheint es ein grundsätzliches Kommunikationsproblem zwischen Dir und Deinem Mitarbeiter zu geben.

"Es kann doch nicht sein, dass mein Name da so einfach in den Dreck gezogen wird." Als Führungskraft muss man auch mal einen Konflikt aushalten können, oder um es mit FJS zu sagen: Everybodys darling ist everybodys Aschlch.

Wieder einmal die typische Situation: Ein BR der seine Aufgaben nicht kennt und eine Führungskraft die nicht führen kann.

C
Challenger

07.03.2019 um 12:03 Uhr

Zitat Sami8574 : Hallo, ich bin seit kurzem Führungskraft und hatte bisher nie Probleme mit dem Betriebsrat.

Zitat Pjöööng : Wieder einmal die typische Situation: Ein BR der seine Aufgaben nicht kennt und eine Führungskraft die nicht führen kann.

Hallo Pjöööng, ist das nicht etwas Überheblich ?

N
nicoline

07.03.2019 um 12:14 Uhr

BRHamburg Dann bringt ein zweites Gespräch unter vier Augen eher die Bestätigung. Da könnte natürlich möglich sein.

  • Und zu hoffen das die andere Seite den BR schon mitbringen wird ist naiv.* Das sehe ich aufgrund der Reaktion der anderen Seite etwas anders.

Kratzbürste Und der BR "verurteilt" niemanden. Hoffnungsweise ist das so ...........

Pjöööng Das ist völlig legitim. Wohl wahr, aber wäre auch anders gegangen.

Ein BR der seine Aufgaben nicht kennt Vielleicht erklärst du einfach mal, was hier die Aufgabe des BR gewesen wäre.

eine Führungskraft die nicht führen kann. Schon faszinierend, wie du aufgrund dieser einen Situation glaubst, das beurteilen zu können zumal => ich bin seit kurzem Führungskraft

P
Pjöööng

07.03.2019 um 12:18 Uhr

Nicoline: § 85 BetrVG!

N
nicoline

07.03.2019 um 12:22 Uhr

Ja Pjöööng, man kann es auch ganz formell machen.

P
Pjöööng

07.03.2019 um 12:35 Uhr

Wenn Du meinst dass ein Gang zu der Führungskraft mit der Auffoderung, dass diese sich darum kümmern SOLLE der richtige Weg ist: Be my guest.

N
nicoline

07.03.2019 um 17:11 Uhr

dass diese sich darum kümmern SOLLE der richtige Weg ist: Nein, DAS halte auch ich nicht unbedingt für den richtigen Weg, wobei ich als BR, der den formellen Weg sehr genau kennt, auf dem "kleinen Dienstweg" etliches vor allen Dingen sehr viel schneller und zu beider Seiten Zufriedenheit regeln konnte, als auf dem formellen Weg. Da muss ich mich dann wohl auch in die Reihe derer einreihen, die ihre Aufgabe nicht kennt, macht aber nix

Be my guest. Neeee, lieber nicht.

D
DummerHund

08.03.2019 um 00:06 Uhr

Wenn ich rechne, komme ich darauf das eigentlich 4 Parteien hier involviert sein müssten.

  1. Eine Führungskraft die einem MA etwas anweist.
  2. Ein MA der Anweisungen ausführt.
  3. Ein BR der prüft ob eine Beschwerde berechtigt oder nicht berechtigt ist.
  4. Eine Abrechnungsstelle die ihr zugegangenen Daten oder Eingaben ausrechnet und abrechnet.

In keiner Form ist hier klar ausgesagt das die Führungskraft einen Fehler begangen hat. Die Führungskraft hat hier lediglich ausgesagt das sie sich zum zweiten mal um eine Sache gekümmert hat, die eine finanzielle Vergütung, "sprich Abrechnung" ausmacht.

Was wenn der Fehler ja bei der Sachbearbeiterin der Abrechnungsstelle lag? Dann wären Kommentare hier zu Vorschnell.

Was ist wenn die Erfassung oder Übertragung von Vergütungssystemen nicht Optimal sind? Wäre dann nicht vielleicht doch ein BR wenn auch in anderer Form, für die Angelegenheit zuständig.

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