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Beschwerde beim Betriebsrat Kosten MA

G
gonzo11111
Mai 2021 bearbeitet

Moin,

ich habe mal eine Frage an die Runde. Es geht um folgendes: Ein Mitarbeiter beschwert sich beim BR. Das BR Mitglied hilft dem Mitarbeiter die Beschwerde aufzunehmen, macht in dem Sinne BR Arbeit. Im Betrieb sind keine offiziellen Sprechstunden geregelt.

Da der Mitarbeiter beim BR ist, arbeitet dieser ja zu der Zeit nicht.
Wer bezahlt die Zeit des Mitarbeiters? Die Zeit des BR ist ja geregelt.

Fällt dies unter §84 BetrVg Abs. (3) ....dem Ma dürfen keine Nachteile entstehen und der Arbeitgeber bezahlt die Zeit?

Über eine positive Rückmeldung würde ich mich freuen.

Vielen Dank

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Community-Antworten (2)

R
rtjum

03.05.2021 um 15:16 Uhr

".dem Ma dürfen keine Nachteile entstehen und der Arbeitgeber bezahlt die Zeit?"

jo genau so

E
enigmathika

03.05.2021 um 15:24 Uhr

Das fällt unter §39 (3) BetrVG:

"3) Versäumnis von Arbeitszeit, die zum Besuch der Sprechstunden oder durch sonstige Inanspruchnahme des Betriebsrats erforderlich ist, berechtigt den Arbeitgeber nicht zur Minderung des Arbeitsentgelts des Arbeitnehmers."

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