Erstellt am 02.09.2023 um 13:54 Uhr von Dummerhund
Der BR Vorsitzende darf seine Meinung äußern, mehr aber auch nicht. Will er zurück treten so ist dies auch seine eigene freie Entscheidung. Der Stellvertreter übernimmt dann erst einmal den Vorsitz und muss umgehend den Punkt Neuwahl eines BRV auf die Tagesordnung setzen. Will der Stelli dann selber zum BRV kandidieren muss auch ein neuer Stelli gewählt werden; nachdem er vom Amt des Stelli zurück getreten ist.
Erstellt am 02.09.2023 um 14:22 Uhr von Cayde06
Ja, das schon. Aber kann sie das BR Mitglied zum austreten zwingen? Vorallem ist "hören sagen" keine schwerwiegende Pflichtverletzung. Normalerweise muss das dann durch ein Misstrauensantrag und dann durch ein Gerichtsverfahren geführt werden, oder?
Erstellt am 02.09.2023 um 16:12 Uhr von RudiRadeberger
Nein, sie das Mitglied nicht zum Austritt zwingen.
Der Ausschluss kann nur per Gerichtsbeschluss erfolgen. Der Antrag auf Auschluss bei Gericht kann erfolgen durch:
- Beschluss des Betriebsrat (einfacher Mehrheitsbeschluss)
- mind. 25% aller wahlberechtigten Arbeitnehmer
- eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft
- den Arbeitgeber
Erstellt am 02.09.2023 um 16:14 Uhr von mamagarn
In § 23 (1) und § 29 (3) BetrVG steht, was du wissen möchtest.
Der BR entscheidet gemeinsam.
Dazu ist ein Beschluss zu fassen – ob das betreffende Mitglied ausgeschlossen werden soll, oder nicht.
Der Vorsitz lädt ein und setzt den Punkt auf die Tagesordnung. Tut der Vorsitz das nicht freiwillig, MUSS das auf Antrag eines Viertels des Gremiums erfolgen.
Das betreffende Mitglied darf nicht mit abstimmen, ein Ersatzmitglied ist einzuladen.
Dann ist der Antrag beim Arbeitsgericht zu stellen (und vorher im Gremium ein Beschluss zum arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren zu fassen).
Erstellt am 02.09.2023 um 17:31 Uhr von Meph1977
Es sei aber auch gesagt das sich diese Verfahren meistens ziehen. Das BR Mitglied das ausgeschlossen werden soll bleibt mitglied bis das Verfahren mit einem rechtskräftigen Urteil zum Ausschluss abgeschlossen ist. Wenn es bis zur Neuwahl kein rechtskräftiges Urteil gibt dann wird es auch danach keins mehr geben weil das alte Gremium aus juritischer Sicht kein berechtigtes Interesse mehr an einem Ausschluss hat. Selbst dann nicht wenn sich das neue Gremium aus den selben Leuten zusammensetzt.
Erstellt am 02.09.2023 um 17:48 Uhr von Cayde06
Ich danken allen für due schnellen und sehr informativen Antworten. 😊
Erstellt am 02.09.2023 um 17:48 Uhr von Dummerhund
Zusammenfassend ist zu sagen. Nein ein BRV kann ein BRM nicht zwingen von sich aus aus dem BR aus zu treten.
Ob ein Beschlussverfahren über Gericht Aussicht auf Erfolg haben würde, würde ich erst mal bezweifeln. Dazu bedarf es handfeste Beweise das das BRM wissentlich gegen die Schweigepflicht verstoßen hat. Bei einem hören sagen wird ein Richter höchst wahrscheinlich kein Verfahren eröffnen. Und selbst wenn kommt es immer darauf an wie schwerwiegend der Verstoß zu werten wäre.
Erstellt am 03.09.2023 um 09:12 Uhr von WackleDackle
Mich würde interessieren , welche Art von Information angeblich ausgeplaudert wurden, also wie das BR Mitglied gegen die Schweigepflicht verstoßen hat. Waren es wirklich BR interna (also z.B.: „Auf der letzten Sitzung hat XYZ das über ABC gesagt“) oder waren es mehr allgemeine Dinge („Wir schreiben gerade ne BV über Home Office“). Nicht alles ist durch die Schweigepflicht gedeckt
Erstellt am 03.09.2023 um 11:24 Uhr von Cayde06
Ihm wurde zur last gelegt, dass über eine Kündigung eines anderen MA gesprochen habe. Er ist sich aber keiner Schuld bewusst und sagt er habe über nichts gesprochen was eh nicht schon in aller Munde war. Sprich wenn er mit jemand darüber gesprochen hat, dann nur mit Petsonen sie es selbst schon von der betroffenen Person erfahren haben.
Erstellt am 03.09.2023 um 11:41 Uhr von WackleDackle
Ok, das ist immer schwierig. Themen, die man als Betriebsrat erfährt, die aber schon seit Tagen/Wochen über den Flurfunk verbreitet werden. Der §120 BetrVG spricht ja von "Geheimnissen" und ferner (Fitting) "Dinge über einzelne ArbN, die nicht offenkundig, sondern nur einem eng begrenzten Personenkreis bekannt sind."
"In aller Munde" würde ich jetzt nicht darunter zählen, wenn der ArbN nur mit ganz wenigen Kollegen darüber geredet hat, schon eher.
So oder so gilt natürlich das, was oben schon geschrieben wurde. Absetzung geht nur per Gericht.
Allerdings steht dem BRV natürlich auch frei zu sagen "entweder er geht oder ich trete als BRV zurück". Wäre nicht mein Stil, aber kann er natürlich sagen, weil es ihm freisteht, jederzeit von seinem Amt zurückzutreten.
Erstellt am 03.09.2023 um 18:23 Uhr von Dummerhund
Wenn dem so ist hat das BRM nichts zu befürchten.
Erstellt am 04.09.2023 um 04:58 Uhr von Tagträumer1
Nur weil andere Mitarbeiter im Flurfunk mit anderen sprechen, bedeutet es nicht, das ein BRM in seiner Funktion offizielle Informationen ausplaudern darf, folglich hat er gegen die Schweigepflicht verstoßen. Woher sollen Mitarbeiter aus dem Flurfunk schließlich den Wahrheitswert der dort getroffenen Aussagen verifizieren können, deshalb auch Flurfunk.
Das ein BRV auf beleidigte Leberwurst macht und über eine Art Erpressung geht, "entweder er oder ich", ist ein Armutszeugnis.
Erstellt am 04.09.2023 um 07:15 Uhr von seehas
@Tagträumer: da bin ich ausnahmsweise mal deiner Meinung.