Ausschluss eines BR Mitglieds erzwingen
Hallo zusammen,
unser BR Vorsitz möchte ein Mitglued zim austreten zwingen, da dieser angeblich gegen die Schweigepflicht verstoßen habe. Beweis ist "hören sagen". Die Vorsitzende hatte in der Sitzung gesagt "das Mitglied MUSS selbst austreten sonst werde ich mein Amt niederlegen". Wie ist hier die Gesetzlage? Darf die Vrgesetzte so handeln?
Ich dank für die Antworten im voraus.
Community-Antworten (13)
02.09.2023 um 15:54 Uhr
Der BR Vorsitzende darf seine Meinung äußern, mehr aber auch nicht. Will er zurück treten so ist dies auch seine eigene freie Entscheidung. Der Stellvertreter übernimmt dann erst einmal den Vorsitz und muss umgehend den Punkt Neuwahl eines BRV auf die Tagesordnung setzen. Will der Stelli dann selber zum BRV kandidieren muss auch ein neuer Stelli gewählt werden; nachdem er vom Amt des Stelli zurück getreten ist.
02.09.2023 um 16:22 Uhr
Ja, das schon. Aber kann sie das BR Mitglied zum austreten zwingen? Vorallem ist "hören sagen" keine schwerwiegende Pflichtverletzung. Normalerweise muss das dann durch ein Misstrauensantrag und dann durch ein Gerichtsverfahren geführt werden, oder?
02.09.2023 um 18:12 Uhr
Nein, sie das Mitglied nicht zum Austritt zwingen.
Der Ausschluss kann nur per Gerichtsbeschluss erfolgen. Der Antrag auf Auschluss bei Gericht kann erfolgen durch:
- Beschluss des Betriebsrat (einfacher Mehrheitsbeschluss)
- mind. 25% aller wahlberechtigten Arbeitnehmer
- eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft
- den Arbeitgeber
02.09.2023 um 18:14 Uhr
In § 23 (1) und § 29 (3) BetrVG steht, was du wissen möchtest.
Der BR entscheidet gemeinsam. Dazu ist ein Beschluss zu fassen – ob das betreffende Mitglied ausgeschlossen werden soll, oder nicht. Der Vorsitz lädt ein und setzt den Punkt auf die Tagesordnung. Tut der Vorsitz das nicht freiwillig, MUSS das auf Antrag eines Viertels des Gremiums erfolgen. Das betreffende Mitglied darf nicht mit abstimmen, ein Ersatzmitglied ist einzuladen. Dann ist der Antrag beim Arbeitsgericht zu stellen (und vorher im Gremium ein Beschluss zum arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren zu fassen).
02.09.2023 um 19:31 Uhr
Es sei aber auch gesagt das sich diese Verfahren meistens ziehen. Das BR Mitglied das ausgeschlossen werden soll bleibt mitglied bis das Verfahren mit einem rechtskräftigen Urteil zum Ausschluss abgeschlossen ist. Wenn es bis zur Neuwahl kein rechtskräftiges Urteil gibt dann wird es auch danach keins mehr geben weil das alte Gremium aus juritischer Sicht kein berechtigtes Interesse mehr an einem Ausschluss hat. Selbst dann nicht wenn sich das neue Gremium aus den selben Leuten zusammensetzt.
02.09.2023 um 19:48 Uhr
Ich danken allen für due schnellen und sehr informativen Antworten. ?
02.09.2023 um 19:48 Uhr
Zusammenfassend ist zu sagen. Nein ein BRV kann ein BRM nicht zwingen von sich aus aus dem BR aus zu treten. Ob ein Beschlussverfahren über Gericht Aussicht auf Erfolg haben würde, würde ich erst mal bezweifeln. Dazu bedarf es handfeste Beweise das das BRM wissentlich gegen die Schweigepflicht verstoßen hat. Bei einem hören sagen wird ein Richter höchst wahrscheinlich kein Verfahren eröffnen. Und selbst wenn kommt es immer darauf an wie schwerwiegend der Verstoß zu werten wäre.
03.09.2023 um 11:12 Uhr
Mich würde interessieren , welche Art von Information angeblich ausgeplaudert wurden, also wie das BR Mitglied gegen die Schweigepflicht verstoßen hat. Waren es wirklich BR interna (also z.B.: „Auf der letzten Sitzung hat XYZ das über ABC gesagt“) oder waren es mehr allgemeine Dinge („Wir schreiben gerade ne BV über Home Office“). Nicht alles ist durch die Schweigepflicht gedeckt
03.09.2023 um 13:24 Uhr
Ihm wurde zur last gelegt, dass über eine Kündigung eines anderen MA gesprochen habe. Er ist sich aber keiner Schuld bewusst und sagt er habe über nichts gesprochen was eh nicht schon in aller Munde war. Sprich wenn er mit jemand darüber gesprochen hat, dann nur mit Petsonen sie es selbst schon von der betroffenen Person erfahren haben.
03.09.2023 um 13:41 Uhr
Ok, das ist immer schwierig. Themen, die man als Betriebsrat erfährt, die aber schon seit Tagen/Wochen über den Flurfunk verbreitet werden. Der §120 BetrVG spricht ja von "Geheimnissen" und ferner (Fitting) "Dinge über einzelne ArbN, die nicht offenkundig, sondern nur einem eng begrenzten Personenkreis bekannt sind." "In aller Munde" würde ich jetzt nicht darunter zählen, wenn der ArbN nur mit ganz wenigen Kollegen darüber geredet hat, schon eher. So oder so gilt natürlich das, was oben schon geschrieben wurde. Absetzung geht nur per Gericht. Allerdings steht dem BRV natürlich auch frei zu sagen "entweder er geht oder ich trete als BRV zurück". Wäre nicht mein Stil, aber kann er natürlich sagen, weil es ihm freisteht, jederzeit von seinem Amt zurückzutreten.
03.09.2023 um 20:23 Uhr
Wenn dem so ist hat das BRM nichts zu befürchten.
04.09.2023 um 06:58 Uhr
Nur weil andere Mitarbeiter im Flurfunk mit anderen sprechen, bedeutet es nicht, das ein BRM in seiner Funktion offizielle Informationen ausplaudern darf, folglich hat er gegen die Schweigepflicht verstoßen. Woher sollen Mitarbeiter aus dem Flurfunk schließlich den Wahrheitswert der dort getroffenen Aussagen verifizieren können, deshalb auch Flurfunk.
Das ein BRV auf beleidigte Leberwurst macht und über eine Art Erpressung geht, "entweder er oder ich", ist ein Armutszeugnis.
04.09.2023 um 09:15 Uhr
@Tagträumer: da bin ich ausnahmsweise mal deiner Meinung.
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