Erstellt am 03.01.2007 um 10:49 Uhr von Catweazle
heinsy,
du hast Recht. Stell dir mal vor, alle BRM wären von diesem Antrag betroffen. Wer sollte dann noch Beschlüsse fassen?
Erstellt am 03.01.2007 um 11:27 Uhr von heinsy
Hallo Catweazle,
danke für die schnelle Antwort.
Dies bedeutet das dem Überstundenantrag nicht rechtskräftig zugestimmt worde und somit die Überstunden nicht gemacht werden können oder müssen?
Sollte ich den Betriebsrat darüber in Kenntniss setzen?
Erstellt am 03.01.2007 um 11:35 Uhr von Catweazle
heinsy,
auch das siehst du richtig. Ob du etwas dagen unternimmst weil der BR einen unwirksamen Beschluss gefasst hat, musst du schon selbst eintscheiden. Du solltest aber auch die betrieblichen Belange berücksichtigen. Schließlich hängen Arbeitsplätze von dem Umsatz ab und der kann auch durch Überstunden erwirtschaftet werden. Es kommt auf den Einzelfall drauf an. Den BR würde ich auf jeden Fall informieren.
Erstellt am 03.01.2007 um 11:48 Uhr von Fayence
heinsy,
da ich annehme, dass dieser Beschluss bereits Außenwirkung erlangt hat, können die Überstunden gemacht werden!!!
Wer kann vor einem Arbeitsgericht einen BR-Beschluss anfechten? Der Arbeitgeber und der wird das in diesem Fall sicherlich nicht tun!
Erstellt am 03.01.2007 um 11:57 Uhr von heinsy
Fayence,
der Überstundenantrag ist für den 12.01 und 13.01 für die IT-Abteilung und soll die Mitarbeiter "zwingen" an einem Kick-off Teamentwicklungs Meeting teilzunehmen.
Die Mitarbeiter (die Mehrheit) möchten allerdings nicht am Wochenende solche Veranstaltungen besuchen.
Erstellt am 03.01.2007 um 12:26 Uhr von betriebsratten
@all...Wo steht die Definition, dass BRs nur bei Kündigung/Versetzung/Umgruppierung "befangen" sind?
Ist bei uns auch immer mal wieder strittig.
Gruss
Betriebsratten
Erstellt am 03.01.2007 um 12:42 Uhr von Mona-Lisa
@Betriebsratten,
DKK, § 25 Rd. 24
Fitting § 25 Rd. 18 :-))
Erstellt am 03.01.2007 um 18:18 Uhr von Fayence
heinsy,
im Rahmen der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit, kann ein AG Eure ITler zu der Teilnahme an einem solchen Meeting verpflichten.
Für mich stellt sich jetzt die Frage, ob der AG Überstunden für eine solche Maßnahme beantragen und alle ITler zu dieser Wochenend-VA verpflichten darf. Ich neige dazu, eine verpflichtende Teilnahme, die über die vereinbarte (wöchentliche Lage) Arbeitszeit hinaus geht, zu verneinen. Trotz Zustimmung des BRs.
Umgekehrt sehe ich solche Maßnahmen als durchaus positiv an und finde, Deine KollegInnen sollten nicht gleich meckern und motzen, sondern das Wochenend einmal auf sich zukommen lassen. Es kann doch auch ganz lustig werden!
Erstellt am 04.01.2007 um 07:53 Uhr von betriebsratten
@mona-Lisa, hoffentlich liest Du es, leider ist bei Dir keine "Nachricht an den Verfasser" möglich.
Die beiden Punkte habe ich auch gelesen, in beiden Werken steht aber die Formulierung: "Beschlussfassung persönlich unmittelbar betroffen" und die Gründe sind beispielhaft, und somit nicht abschliessend aufgezählt. Es könnte also auch andere Gründe geben....aber welche? Nur Kündigung/Versetzung/Umgruppierung ist also zu kurz gegriffen.
Bei uns ist z.B. immer wieder strittig, ob ein BR Mitglied mitstimmen darf wenn es um Abstimmungen betreffs Überstunden für das jeweilige Mitglied geht.
@alle
Dürfte ein BR Mitglied über Überstundenanträge für die eigene Person mitstimmen?
Erstellt am 04.01.2007 um 08:39 Uhr von Bergmann
@ Betriebsratten ,
@alle
Dürfte ein BR Mitglied über Überstundenanträge für die eigene Person mitstimmen?
Das BRM will das Beste für die AN ohne die berechtigten Belange des AG außer Acht zu lassen und denkt dann erst an sich.Somit kann er ohne Vorbelastung mitstimmen!
Ich habe die Hoffnung noch nicht aufgegeben,daß das Gute im Menschen siegen wird !
Erstellt am 04.01.2007 um 10:35 Uhr von Fayence
betriebsratten,
das "Kündigung/Versetzung/Umgruppierung" vorrangig genannt werden und unstrittige Verhinderungsgründe sind, ergibt sich bereits aus der Überschrift des 3. Unterabschnitts BetrVG = Personelle Einzelmaßnahmen. In diesen Fällen muss ein BRM sogar von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen werden.
Der Ausschluß eines BRMs soll verhindern, daß persönliche Interessen die Willensbildung des BR-Gremiums beeinflusst und gegenüber den Interessen der Belegschaft in den Vordergrund tritt. Die Verhinderung im Falle von Überstundenanträgen sehe ich ehrlich gesagt auch nicht.
Die Messlatte liegt im Falle der Interessenkollision hoch, da mit der Ladung eines Ersatzmitgliedes für diesen TOP auch der erweiterte Kündigungsschutz verbunden ist. Da gilt es, die Interessen sehr sorgfältig gegeneinander abzuwägen!
Das BAG hat sich dazu sehr ausführlich geäußert: http://lexetius.com/1999,1169