Ein BR-Mitglied (Ersatzmitglied) klagt gegen den Arbeitgeber wg einer Versetzung. In dieser Klage hat das BR-Mitglied die Gehälter von Kollegen aus seiner neuen Abteilung für seine persönlichen Zwecke zum Vergleich aufgeführt. Diese Gehaltsdaten hat das BR-Mitglied aus einer Übersicht, die dem BR vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wurden.
Aus unserer Sicht hat das BR-Mitglied seine Verschwiegenheitspflicht gem §79 BetrVG verletzt, da er persönliche Geheimnisse von anderen ArbN für seinen persönlichen Vorteil benutzt. Können wir aufgrund dieser Tatsache den Ausschluss beim Arbeitsgericht gemäss §23 beantragen? Wer hat hier Erfahrungen?