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Antrag auf Ausschluss eines BR-Mitglieds

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leasingmaus
Jan 2018 bearbeitet

Ein BR-Mitglied (Ersatzmitglied) klagt gegen den Arbeitgeber wg einer Versetzung. In dieser Klage hat das BR-Mitglied die Gehälter von Kollegen aus seiner neuen Abteilung für seine persönlichen Zwecke zum Vergleich aufgeführt. Diese Gehaltsdaten hat das BR-Mitglied aus einer Übersicht, die dem BR vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wurden. Aus unserer Sicht hat das BR-Mitglied seine Verschwiegenheitspflicht gem §79 BetrVG verletzt, da er persönliche Geheimnisse von anderen ArbN für seinen persönlichen Vorteil benutzt. Können wir aufgrund dieser Tatsache den Ausschluss beim Arbeitsgericht gemäss §23 beantragen? Wer hat hier Erfahrungen?

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Community-Antworten (8)

B
brkepd

01.04.2011 um 15:56 Uhr

so einen ähnlichen Fall gab es auch mal ein einem unserer Standorte. Das BRM hat gegen den AG geklagt wegen Weihnachtsgeld und ebenfalls Gehälter von MA für diese Zwecke verwendet. Allerdings kam sie nicht so glimpflich davon, nur mit Ausschluss aus dem BR. Sie hat die fristlose Kündigung erhalten und ist bis heute noch nicht wieder zurück.

W
Widder

01.04.2011 um 16:35 Uhr

Persönliche Geheimnisse zu einem Persönlichen Vorteil nutzt... Wo ist bitteschön der Persönliche Vorteil??? So wie ich es lese, ist das was du als Psersönlichen Vorteil liest, in der anderen Abteilung Standart. Ansonsten würde der Vergleich ja nichts bringen. Ich sehe es so, das er eigentlich das macht, was der BR bei der Versetzung übersehen hat, nämlich auf die richtige Eingruppierung zu bestehen.

Was sind denn persönliche Geheimnisse??? Es gibt in einem Betrieb nichts besseres als ein für alle offenes und nachvollziehbares Entlohnungssystem, auch wenn das in so manchen Kopf noch nicht angekommen ist...

U
Ulrik

01.04.2011 um 17:00 Uhr

@Widder Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass dieses BRM vertrauliche Daten/informationen, die es im Rahmen der BR-Tätigkeit erhalten hat, für private Zwecke nutzt und einer ausserbetrieblichen Stelle ohne Rechtsanforderung (z.b Durch ein Gericht) zugänglich macht. Und das ist m.E. schon ein Vergehen nach §23 BetrVG.

Ausserdem ist nichts davon geschrieben, daß der Kollege wegen der richtigen Eingruppierung klagt. @widder Woher hast Du diese Info?? Mag ja sein, daß es so ist, aber es könnte ja auch sein, dass er gegen die Versetzung klagt, weil er dadurch weniger verdient (wie es in der neuen Abteilung u. U. der Fall ist), und er deswegen die Gehaltslisten als Vergleich anführt.

Der Frager schreibt nur: "Ein BR-Mitglied (Ersatzmitglied) klagt gegen den Arbeitgeber wg einer Versetzung. In dieser Klage hat das BR-Mitglied die Gehälter von Kollegen aus seiner neuen Abteilung für seine persönlichen Zwecke zum Vergleich aufgeführt." Mehr wissen wir nicht.

W
Widder

01.04.2011 um 17:35 Uhr

@ulrik

Da magst du schon teilweise recht haben, deswegen habe ich ja auch meine Sichtweise beschrieben. Warum er genau klagt, weiß ich ich nicht... Ob eine solche Vorgehensweise für einen Ausschluß anch § 23 BetrVG reicht????

Vielleicht erfahren wir ja von der leasingmaus noch ein paar Einzelheiten.....

U
Ulrik

01.04.2011 um 18:07 Uhr

Das wäre wünschenswert :-)

W
wölfchen

01.04.2011 um 18:08 Uhr

. . . versuchts doch und lasst Euch im Bedarfsfall vom Richter die Meinung geigen :-) Ich würde mir das nicht antun . . .

D
DonJohnson

01.04.2011 um 18:27 Uhr

Wenn man bedenkt, dass Vertragsklauseln wie "Über das Entgeld ist stillschweigen zu bewahren" oder ähnliches einfach nichtig sind, sehe ich hier keinerlei Nutzung von vertraulichen Informationen! Geht nicht, weil halt einfach nciht vertraulich oder geheim!!!

So, das ist erstmal Fakt.

Wie will ergo ein Gremium ein Ausschlussverfahren nach 23 einleiten, wenn es nichts gibt was das rechtfertigt???

grübel

D
DonJohnson

01.04.2011 um 18:35 Uhr

Daraus folgt... der Richter wird sich vor lauter Lachen ins Höschen pieseln, wie gut dass er selbst das Gericht ist und nciht wegen Missachtung des Gerichtes den Klägern einen reinwürgen kann, oder kann er doch? Nun ja, schaun wir mal wie eine solche Sache ausgehen würde, von wegen Missachtung des Gerichts ;-))) witzig wäre das allemal :-D

Leute, wenn ihr keine anderen Probleme habt, und wenn euch langweilig ist, dann strebt mal ein solches Verfahren an - völlig sinnlos und mehr als flüssig - überflüssig... in der Wartezeit sucht euch bitte gute Ausreden um den Kollegen bei der vierteljährlichen Betriebsversammlung mitzuteilen, warum ihr das gemacht habt...

... wie, ihr macht keine vierteljährlichen Betriebsversammlungen? Hmmmm, das ist eine schwere Pflichtverletzung nach 23.... tse tse tse auch wenn ein solches Verfahren auch lange dauert, bin ich mir aber sowas von sicher, dass zumindest das mit einer Neuwahl des Gremiums endet... ;-))))))))))

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