Erstellt am 09.11.2010 um 18:07 Uhr von ganther
erst einmal: diese Person ist gewählt und auch die Wähler wußten wohl wen sie dort wählen. Das sollte man respektieren!
Das was Du hier schilderst reicht meines Erachtens nicht für einen Ausschluss aus dem Gremium. 'das geht schließlich auch nicht so einfach. Der Kollege müßte schon gegen seine gesetzlichen Pflichten nachhaltig verstoßen. Du bist da sehr wage was passiert und daher kann man hier auch nicht mehr sagen. Außerdem bin ich der Auffassung dass ein Verfahren nach § 23 BetrVG bei solchen Problemen eh nicht hilft.
Erstellt am 10.11.2010 um 08:17 Uhr von jogibär
gegen eigene betriebsratsmitglieder vor zu gehen ist ein zeichen für schlecht br arbeit, und macht den eigenen br vor der geschäftsleitung zur lach nr. ihr solltet das ausdiskutieren, vergeudet zeit mit kleinkrieg ansatt sie euren wählern zu widmen. vieleicht wird ja auch gerade das br mitglied gemobbt dem ihr unterstellt er wäre die rechte hand des chefs. auch zwischen 3 br mitgliedern gibt es unterschiedliche meinungen, aber dafür gibts ja dann die abstimmungen wo schließlich entschieden wird, dem sollte sich dann auch der überstimmte beugen
Erstellt am 10.11.2010 um 08:18 Uhr von Tanzbär
Ganz ehrlich?
Ich verstehe das geschilderte Problem nicht.
Dinge, die der GF zum Vorteil gereichen werden abgelehnt? - nun gut.
Die rechte Hand des Chef kann sich nicht durchsetzen? - sein Problem
Wer deutet bei wem was an? Was sind das für Gerüchte?
Was ist das plötzlich für eine üble Nachrede?
Nene, ich verstehe das nicht ...