Erstellt am 09.09.2013 um 23:15 Uhr von blackjack
#Welche Möglichkeiten hat der BR, ein Mitglied des BR loszuwerden, wenn dieses Mitglied privat-rechtlich seinen Mindestlohn gem. aktueller BV einklagt.#
Keine!
Erstellt am 10.09.2013 um 05:39 Uhr von Tanzbär
Oh mann, nicht so am frühen morgen ... selten so gelacht.
Da macht einer mal etwas richtig, zeigt den anderen, wie man zu seinem Recht kommt und neee ...
Die anderen sollten zurücktreten, oder sich abwählen, oder was weiß ich.
Erstellt am 10.09.2013 um 06:28 Uhr von Hoppel
@ Tobistef
Soso ... Mindestlohn per BV ...
Ein BRM ... das diesen Mindestlohn einklagen will ...
Ein Betriebsratsgremium, das dieses BRM per Beschluss aus dem BR ausschließen will ...
An diesen Kammerterminen würde ich gerne als Zuschauer teilnehmen. Stellst Du Zeit & Ort ein?
Erstellt am 10.09.2013 um 06:32 Uhr von Emmelmann
Ganz einfach: §23 BetrVG - Verletzung gesetzlicher Pflichten. Das BR-Mitglied verweigert den Gehorsam und fliegt deswegen aus dem BR. Wie kann man nur so ein Mitglied im Gremium dulden, dass seine Rechte einklagt. Geht gar nicht. Am besten sofort dem AG den Vorschlag machen, diesen AN zu kündigen und nach §99 BetrVG sofort der Kündigung zustimmen. *Ironie aus*
Lieber Gott, ich danke Dir, dass Ihr nicht mein Betriebsrat seid. Wenn ein BR so eine Frage stellt, dann bitte ich Euch im Namen Eurer Belegschaft... Tretet geschlossen zurück und stellt Euch nicht zur Wiederwahl.
Erstellt am 10.09.2013 um 07:01 Uhr von Hartmut
Scheint mir ein Hoax zu sein.
Netter Versuch.
Erstellt am 10.09.2013 um 07:25 Uhr von nicoline
*Mindestlohn gem. aktueller BV einklagt.*
Der BR darf keine BV abschließen über Dinge, die gewöhlich in einem TV geregelt werden. §77 Abs. 3 BetrVG
*Es besteht die Auffassung, das dieses Mitglied dem BR Rechenschaft schuldig ist*
Wenn denn diese BV Gültigkeit hätte, wärest Du niemandem "Rechenschaft schuldig" wenn Du klagst.
*und durch sein Verhalten Nachteile dem BR drohen könnten.*
Welche Art Nachteile sind denn gemeint?
*dieses Mitglied per Beschluss aus dem Betriebsrat auszuschließen,*
Empfehle dem Gremium mal nach Ausschluß BRM zu googeln.
Du solltest Dir jedoch nicht so große Hoffnung machen, vor Gericht etwas zu erreichen. Bist Du anwaltlich vertreten?
Erstellt am 10.09.2013 um 08:01 Uhr von betriebsratten
STimme Euch allen zu-mit einer Ausnahme: Nicht Hoax sondern Troll :-)
Gruss von den Betriebsratten
Erstellt am 10.09.2013 um 09:14 Uhr von gironimo
Naja - vielleicht findet der Anwalt des Klägers auch andere Argumente, um die Ansprüche des BR-Kollegen geltend zu machen. Das war ja auch nicht die Frage. Ich finde es auch äußerst verwunderlich, dass der BR hier in irgend einer Weise einen Grund zum Ausschluss sehen will.
Wenn der Kollege Benachteiligungen sieht, braucht er doch nicht das o.k. des BRs. Der BR ist über sein Vorgehen informiert und damit ist doch alles geklärt.
Da es nur den § 23 BetrVG gibt, wird der BR wohl mit dem Kollegen leben müssen - zumindest bis zur nächsten Wahl.
Erstellt am 10.09.2013 um 10:22 Uhr von Erdenbürger
Sei Vorsichtig! Es ist zwar Blödsinn was die Kollegen wollen, aber ich war auch mal in ein BR mit neun Mitglieder Tätig, wo einigen sich den Arbeitgerber sehr untergeordnet haben (echt Schleimer!!!) und andere durch Feigheit nur untätig waren. Wenn der Arbeitgeber deine BR-Kollegen dazu bringt dich zu Mobben oder sie von sich aus dich Mobben, weil sie gerne den gute Kontakt zur der GF pflegen, hast Du wirklich sehr schwierige Zeiten vor Dir.
Wünsche dir viel Kraft und lass dich nicht unterordnen.
L. G. Aus Hamburg
Erstellt am 10.09.2013 um 10:38 Uhr von Charlys
Tobistef, hier sollte man gegen den Rest des Gremiums handeln. Denn sie begehen Mandatspflichtverletzungen weil sie eine BV nicht umsetzen, also § 80 missachten und wegen Versuch der strafbaren Mandatsbehinderung dieses BRM an der Pflichterfüllung, dem Versuch der Umsetzung der BV zu hindern.
Erstellt am 10.09.2013 um 11:43 Uhr von Erdenbürger
Bei uns wollte der BR Tarifverhandlungen mit der Geschäftsführung für ein von unsere Bank eingerichtetes Callcenter führen! Nachdem ich nach endlos Diskussionen bei meinen BR Kollegen nichts erreicht habe, habe ich damit gedroht, dass wenn sie so weiter machen ich Verdi um Hilfe bitten werde. Als ich merkte, dass unser BR mal wieder nur die Interresen von der GF vertreten wollte, habe ich Verdi eingeschaltet. der zuständige Gewerkschaft Sekräter in Hamburg hat sich völlig Kompetenzlos verhalten. Er hatte ziemlich schnell festgestellt, dass unser BR natürlich nicht für das eigenständige Callcenter zuständig ist und das wir natürlich als BR keine Tarifverhandlungen führen dürfen. Er hatte mir auch noch zugesagt, dass er zur unsere Betriebsversammlung kommen wird. Als ich mich darauf hin sicher in meiner Rechtauffassung und mit der Hoffnung der Unterstützung von der Gewerkschaft an meine BR Kollegen gewandt hatte, dieses zu unterlassen, bekam ich die Kündigung! Der Verdi Sekräter Herr B..e hatte kurz vorher unsere BRV informiert, dass er meine Einladung zur Betriebsversammlung doch nicht folgen wird. Egentlich hat er mir nur Kluge Ratschläge gegeben, aber persönlich hat er nichts gemacht, dabei hätte ich schon erwartet, dass die Gewerkschaft, solch ein handeln direkt anmahnt. Daher sei Vorsichtig! Am Ende stehst Du alleine da, wenn Du mit so einen BR zusammenarbeitest.
Natürlich hatte ich als BR Kündigungsschutz, da ich aber keinen Sinn mehr sah, als BR Mitglied etwas zu erreichen und ich ständig neue Schikanen erleben musste, habe ich einfach einer netten Abfindung zugestimmt.
Erstellt am 10.09.2013 um 12:27 Uhr von Kulum
Erdenbürger
Ich kann nichts falsches am Handeln der Gewerkschaft sehen. Dass ihr für das Call Center nicht zuständig seid, ist der Gewerkschaft schnuppe. Wenn sie sich in ihr Hoheitsgebiet (Abschluss von Tarifverträgen) reinpfuschen lassen wollen, ist das deren Problem. Es ist ein Anspruch der Gerwerkschaften, dass nur sie selbst zum Abschluss von Tarifverträgen berechtigt sind. Die können, müssen aber nicht, dazwischen hauen wenn sich jemand anderes am Abschluss von Tarifverträgen versucht. Und es ist legitim erstmal abzuwarten und später dazwischen zu hauen - oder auch gar nicht. Du (ich, wir) hast jedenfalls keinen Anspruch darauf, dass eine Gewerkschaft einen ungültigen Tarifvertrag verhindert.
Charlys
Inwiefern ist die arbeitsgerichtliche Auseinandersetzung eines Arbeitnehmers der Versuch eine BV umzusetzen?
Wäre dazu nicht ein vom BR iniziiertes Verfahren vorm ArbG besser geeignet?
Erstellt am 10.09.2013 um 12:45 Uhr von Erdenbürger
Kulum, du hast recht mit dem was du da schreibst, heute weis ich es auch.
Nur damals war ich der Hoffnung, dass ich als BR und überzeugter Gewerkschaftler etwas erreichen könnte und die Gewerkschaft hatte ihre Hilfe angeboten. Hätten sie gleich gesagt, dass sie kein Interesse haben, dann hätte ich mich bestimmt nich soweit aus den Fenster gelehnt ;-). Aber leider haben die sich, danach nie wieder gemeldet. Hatte aber auch bei anderen Themen die Gewerkschaft um Hilfe gebeten, doch wirkliche Hilfe kamm nie. Daher rate ich nur zur Vorsicht, wenn die mehrheit im BR hat nur Liebkind mit der GF sein möchte.
Erstellt am 10.09.2013 um 13:29 Uhr von tobistef
Mit einer solchen Reaktion habe ich fast gerechnet.
Euch zur Info, wir sind eine Tarif und Gewerkschaft freie Zone.
Deswegen gibt es die BV, die nur bei der Einstellung gilt, wo die Mitarbeiter in Ablehnung
an BAT und MT Arb. eingruppiert werden mit einen gewissen Spielraum nach oben und unten.
Ansonsten muss jeder Mitarbeiter, selber beim Klinikleiter antanzen, wenn er nach einen gewissen Zeitraum eine Lohnerhöhung haben möchte.
Ich selber werde einfach die Sache ein wenig ruhiger angehen.
Da wir einen neuen Klinikleiter haben und der offensichtlich eine besserer Betriesrat als der Betriebsrat selbst ist, denke ich, werde ich einfach sehen was passiert.
Gruss Tobistef
Erstellt am 10.09.2013 um 19:53 Uhr von Hoppel
@ tobistef
Als BRM sollte es einem gelingen, zwischen einer BV "Eingruppierung" und einer BV "Mindestlohn" unterscheiden zu können ...
Das Eine hat mit dem Anderen ja nun rein gar nichts zu tun!
Klag Du mal und lass uns wissen, wie das Spiel weiter geht. Was sagt denn Dein Anwalt zu Eurer BV?
Erstellt am 10.09.2013 um 22:14 Uhr von Tobistef
Also ich habe einen Fachanwalt für Arbeitsrecht der mich über PKH vertritt.
Aber die Sache ist doch etwas komplexer als man denkt.
Die Sache wird als Präzedenzfall verhandelt Also etwas was es im deutschen Arbeitsrecht noch nie verhandelt wurde.
Gruss Tobistef