Hallo Kollegen,

ich bin BRätin und habe - in meiner Stellung als AN - Beschwerde nach § 84 bzw. 85 BetrVG erhoben, wegen unerträglicher Zustände an meinem Arbeitsplatz. Es geht um die Vertretung einer Kollegin, über die normale "Vertretungsregelung hinaus", d. h. nicht nur im Urlaubs- od. Krankheitsfall, sondern auch immer dann, wenn sie nicht regelmäßig arbeitet. Konkret: ich arbeite immer montags bis mittwochs ganztags, an diesen drei Tagen ist sie nachmittags nicht da (im Gegensatz zu ihrer Vorgängerin). Ich soll nun ihren Job "mitmachen".

Wenn nun das Gremium über diesen Fall berät, entscheidet usw., bin ich befangen o.ä.? Muss ich die Sitzung dann verlassen? Das Gremium erachtet meine Beschwerde für berechtigt, und die betreffende Kollegin ist auch BR und hat ebenfalls Beschwerde erhoben, weil ihre Zeitanteile für die viele Arbeit, die sie hat, zu knapp bemessen sind.

Ich weiß, das ist jetzt eine umfangreiche "Story", mit geht es vorallem um die Frage, ob ich befangen bin bzw. wie ich mich bei Beschlüssen diesbezüglich zu verhalten habe und was ich beachten muss. Vielen Dank schon vorab für Eure Antworten!

Schöne Grüße, poetrae