Die G 20 wurde vom AG als Vorsorge angeboten, die Untersuchungen der berechtigten bzw. verpflichteten Mitarbeiter vom Betriebsarzt durchgeführt, die Ergebnisse vom Betriebsarzt individuell mit den Betroffenen besprochen – gut.

Darf der Betriebsarzt dem Arbeitgeber oder dem Betriebsrat oder beiden – absolut anonymisiert – Auskunft darüber geben, bei wievielen Mitarbeitern (als Zahl oder in Prozent) Gehörverluste / einschränkungen / verschlechterungen festgestellt wurden? Oder müssen über die individuellen Befunde hinausgehenden Erkenntnisse beim Betriebsarzt bleiben?

Verstehe, dass es sich um Gesundheitsdaten des höchstpersönlichen Lebensbereichs handelt. Der BR möchte eine Grundlage für Beratungen beim Arbeitsschutz.