Datenerfassung und Auswertung
Hallo Unser AG will ein Datenerfassungssystem installieren und hat selbstverständlich nicht den BR gefragt. Da wollen wir uns morgen wehren. Aber wieviel Daten darf ersammeln? Einschaltzeit Laufzeit Was und wie lange Repariert wurde Kamera ausgerichtet auf Masch.Teile das willer machen. Und das wäre mit unserem Schichtplan im Firmeninternet in Eurpa, USA und Schweiz von ausgewälten Mitarbeitern einsehbar. bitte um mithilfe munnimann
Community-Antworten (3)
26.09.2010 um 20:48 Uhr
munnimann Der BR hat hier ein umfassendes Mitbestimmungsrecht gem.: § 87 Abs.1, Ziffer 6 BetrVG. Da es sich um ein umfassendes System handelt, ist sicherlich die Hinzuziehung eines Sachverständigen gerechtfertigt, da dem BR entsprechende Kenntnisse fehlen dürften.
27.09.2010 um 01:01 Uhr
Hallo, Munnimann -
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Ihr schreibt dem Arbeitgeber einen Brief mit dem Hinweis auf Euer Mitbestimmungsrecht. Er darf überhaupt kein System installieren, das geeignet ist, eine Leistungs- und Verhaltenskontrolle mittels Computertechnik zu installieren, ohne daß dazu vorher eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen wurde. Ihr müßt ihn in dem Brief auffordern, Euch schnellstmöglich alle nötigen Informationen zur Verfügung zu stellen und Verhandlungen für eine Betriebsvereinbarung aufzunehmen. Außerdem verbietet Ihr in dem Schreiben dem Arbeitgeber, mit der Installation zu beginnen, bevor Ihr eine Vereinbarung ausgehandelt habt, und droht bei Zuwiderhandlung rechtliche Schritte an (einstweilige Verfügung beim Arbeitsgericht).
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Beschließt Ihr in der möglichst schnell stattfindenden Betriebsratssitzung die Hinzuziehung eines oder mehrerer Sachverständigen (Rechtsanwalt, externer Computerfachmnn), da Ihr das Thema nicht ohne Hilfe überblicken könnt. Die Experten helfen Euch beim Abschluß einer Betriebsvereinbarung.
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Es geht nicht darum, was der Arbeitgeber erfassen will (und daß das seiner Meinung nach überhaupt keine Leistungs- und Verhaltenskontrolle darstellt), sondern darum, daß diese Systeme samt und sonders geeignet sind, solche Kontrollen durchzuführen. Diese müssen verboten werden. Überlegt, was Ihr im Gegenzug - wenn Ihr ihm so umfassende Erfassungen in einer BV gestattet - haben wollt. In so einer Vereinbarung kann gut und gern auch eine Beschäftigungsgarantie auftauchen...
Gruß von Saxonia
27.09.2010 um 03:26 Uhr
@Saxonia Installieren darf er die Sachen schon, denn darüber hat der BR nur ein Informationsrecht. Das Mitbestimmungsrecht beginnt bei der Einführung und Inbetriebnahme solcher Sachen.
@munnimann Interessant wird die Sache bei den Thema Datenschutz auch noch da Daten nach Übersee oder in die Schweiz gehen. Außerhalb Europa ist das Datenschutzgesetz anders oder exestiert garnicht. Also umgehend die Sache verbieten oder verbieten lassen. Um letzendlich die ganze Sache zu hinterblicken und mit externer hilfe eine BV auf die Beine zu stellen kann dann ein gutes Jahr vergehen. Sind einfach Erfahrung aus der Einführung von SAP bei uns
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