Hallo,

wie in einem älteren thread beschrieben, soll bei uns ein elektronisches System zur Erfassung der auftragsbezogenen Arbeitszeiten eingeführt werden (mittely persönlichen Barcode-Scannern). Wir hatten den AG gefragt, ob das System protokolliert, wer wann welche Auswertungen macht und wer wann im Korrekturprogramm etwas verändert hat. AG teilte mit, dass das systemseitig nicht möglich sei. Wir sind aber der Meinung, dass das wichtig ist, diese Zugriffe zu protokollieren. Wie sonst können wir überprüfen, ob die BV mit den entsprechenden Rechten eingehalten wird? Sind wir verpflichtet, das zu prüfen?