Erstellt am 04.11.2013 um 22:52 Uhr von Nubbel
das hättet ihr alles in der bv regeln sollen. ob das System das kann, sollte der hersteller wissen.
solche Systeme sollte vor allem revisionssicher sein
Erstellt am 04.11.2013 um 23:31 Uhr von snooker
@seesee
Ich denke mal das ich dazu schon geschrieben hatte das sich bei solchen bv's der br immer die gerechte festschreiben lassen soll. Dies ist bei allen was bei elektronisch erfassten Sachen betrifft so. Es wird immer fes geschrieben wer schreib und wer leserechte oder wer beides hat. Sowas gehört in dem Anhang der bv. Gesteht der ag dem br dies nicht zu gibt es keine bv und das System geht nicht in Betrieb. Notfalls wird es Kitas einer einstweiligen Verfügung untersagt wenn man dies bei Gericht durch kommt. Ihr glaubt doch wohl nicht IKB Ernst was euer Chef da gesagt hat. Werden solche elektronischen Systeme ein gesetzt, gibt es in dem unterlassen auch ein Protokoll das erstellt wird. Nur anhand diesem kann man ja was damit anfangen. Holt euch notfalls externe Beratung dazu. Tbs Hessen wäre nur eine Möglichkeit. Nur lässt euch von eurem Chef nicht so ein Müll reinreden
Gruß rainerwl
Erstellt am 05.11.2013 um 05:59 Uhr von seesee
Die BV schreiben wir gerade. Es wird einen Anhang mit den Namen der Berechtigten geben. Was wir nicht wissen ist, ob nicht immer Protokolldateien darüber, wer tatsächlich welche Auswertungen wann gemacht hat, erstellt werden MÜSSEN. Einige BRMs wollen das nicht durchsetzen. Sie wollen sich damit zufrieden geben, dass man ja weiß, wer welche Rechte hat. NUR wie könnte man denn über prüfen, ob jemand unbefugt in den Daten herum pfuscht, wenn es keine Logdateien gibt...? Um meine Argumentation zu unterstützen, wollte ich wissen, ob es möglicherweise aus Gründen der Datenschutzgesetze zwingend vorgeschrieben ist, dass Protokolldateien erstellt werden...
Erstellt am 05.11.2013 um 06:00 Uhr von Hartmut
Ich bin da nicht so sicher, seesee, ob das Programm tatsächlich Buch führen muss, wer wann welche Auswertung gemacht hat. Das wäre ja selbst wieder Verhaltenskontrolle, die man als BR nicht will. In aller Regel ist es einfach so, wie Snooker schreibt, dass in der BV die Zugriffsrechte festgelegt werden. Wer darf grundsätzlich was tun. Das sollte auch reichen.
Erstellt am 05.11.2013 um 09:22 Uhr von snooker
@Hartmut
Das wäre dann nicht auch eine verhaltenskontrolle die der br ausführen würde. Hier würde der br sich nur nach den Vorgaben aus dem !80ziger.
@seesee
Auch wenn es der 87iger schon aussagt schreibt in der bv rein das aufgrund irgend welcher Protokolle und deren Erkenntnisse keine Leistungs und verhaltnskontrollen durchgeführt werden dürfen. Dann seit ihr im grünen Bereich
Erstellt am 05.11.2013 um 13:31 Uhr von seesee
Seit gestern wissen wir: Es soll auch die monatliche Arbeitszeit (Produktivzeit) pro Mitarbeiter ausgewertet werden "zur Lohnfindung", was auch immer das bedeutet... (Wobei es bei uns ein Zeiterfassungssystem für die Anwesenheitszeit bereits gibt. Wir haben auch keinen Prämienlohn o.ä.; jeder erhält ein festes tarifliches Gehalt ohne leistungsabhängige Zulagen). Der Hersteller wirbt in seinen Unterlagen auch damit, das sein Produkt zur Messung der Produktivität der Mitarbeiter genutzt werden kann...
Bisher werden diese Auswertungen angeblich auch schon gemacht. Nachdem die "produktiven" Kollegen ihre Tageszettel handschriftlich ausgefüllt und abgegeben haben, wurden bzw. werden diese Daten durch eine Mitarbeiterin in ein elektronisches System übertragen und anschließend ausgewertet. Nach welchen Kriterien ausgewertet wird, ist mir nicht bekannt. Zur Einführung dieses (alten) Systems wurde der BR damals - vor ca. 10-12 Jahren - auch nicht angehört.
Zu klären wäre also, zu welchem Zweck welche Auswertungen erstellt werden. In dem uns überlassenen BV-Vorschlag steht darüber jedenfalls nichts...
Nach alledem sehe ich es als noch wichtiger an, dass geloggt wird, wer welche Auswertungen macht und wer wann welche Korrektur im System vornimmt...