Erstellt am 17.07.2023 um 11:30 Uhr von Kehler
Es ist ein Mythos, dass immer drei Abmahnungen ergehen müssen. Ob bereits nach der ersten Abmahnung eine Kündigung droht, kann nicht allgemeingültig beantwortet werden. In einigen Fällen kann sogar ohne vorherige Abmahnung gekündigt werden, es können aber auch mehrere Abmahnungen erforderlich sein. Es kommt also immer auf die jeweilige Situation an.
Es gibt keine Bestimmung darüber, wie oft abgemahnt werden muss. Egal ob der gleiche Grund oder jedesmal ein anderer.
Der Zeitraum der Abmahnungen spielt auch keine Rolle:
Eine zu Recht erteilte Abmahnung bleibt bestehen und verliert nicht nach einer gewissen Zeit einfach ihre Gültigkeit. Das heißt, eine solche Abmahnung bleibt auch in der Personalakte deines Mitarbeiters vermerkt.
siehe: https://www.die-kuendigungsschutzkanzlei.de/2019/11/wie-viele-abmahnungen-bis-kuendigung/
Erstellt am 17.07.2023 um 11:33 Uhr von nicht brauchen
Die Antwort ist ja: du kannst gekündigt werden.
Was spricht eigentlich dagegen mal kurz um 7:00 Uhr oder davor anzurufen? Bin wahrscheinlich krank und sag später nochmal Bescheid.
Erstellt am 17.07.2023 um 11:35 Uhr von RudiRadeberger
Ja ja, die moderne Legende von 3 Abmahnungen innerhalb von x Monaten.
Rein theoretisch kannst du 15 mal abgemahnt werden, ohne das was passiert. Die "erste" Abmahnung kann andererseits auch schon die "letzte" sein. Sie muss nur rechtssicher formuliert sein, also beispielsweise explizit darauf hinweisen, dass bei erneutem Verstoß die Kündigung erfolgt. Schon allein die Formulierung "...haben Sie mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen zu rechnen..." ist zu vage.
Ich würde mich einfach pünktlich krankmelden. Dann musst du dir über das ob und wenn keine Gedanken machen.
Erstellt am 17.07.2023 um 11:45 Uhr von Muschelschubser
Eine verhaltensbedingte Kündigung nach 2-maliger Abmahnung wäre theoretisch denkbar.
Laut §5 EntgFG bist Du verpflichtet, dem AG unverzüglich über Deine Arbeitsunfähigkeit und die voraussichtliche Dauer zu unterrichten. Und auch wenn der Begriff das vermuten lässt, ist damit nicht die AU-Bescheinigung gemeint, sondern die bloße Mitteilung darüber, dass Du wegen Arbeitsunfähigkeit zu Hause bleibst.
Es reicht also, VOR Arbeitsbeginn zusagen:
"Ich fühle mich nicht gut, ich komme heute nicht. Ich gehe gleich zum Arzt, und gebe dann Bescheid wie lange ich voraussichtlich ausfalle". Wenn Du die voraussichtliche Dauer vorher schon konkretisieren kannst, musst Du das natürlich ebenfalls kund tun.
Alles andere hängt m.E. vom Einzelfall ab und lässt sich hier im Forum nicht rechtssicher beantworten.
Du hast nun 2 Abmahnungen bekommen, obwohl Du immerhin taggleich Bescheid gegeben hast. Wenn Du ansonsten selten krank bist, lange im Betrieb bist und ein Nachbesetzung Deiner Stelle mit organisatorischen Problemen verbunden wäre, könnte ich mir gut vorstellen dass die Verhältnismäßigkeit einer Kündigung nicht gegeben wäre.
Wenn Du aber regelmäßig krank bist, dieses Verhalten öfter gezeigt hast als die Abmahnungen es aussagen und man daraus eine gewisse Mutwilligkeit ableiten kann, könnte die Verhältnismäßigkeit schon eher gegeben sein.
Das obliegt der Einschätzung des Arbeitsrichters.
Was ich hier nur sagen kann: pass lieber auf, denn die Spielregeln sind klar definiert.
Erstellt am 17.07.2023 um 11:48 Uhr von jutti1965
Genau wegen sowas hatten wir letzte Woche einen Gerichtstermin. MA 2 mal nicht rechtzeitig Krankgemeldet, 2 Abmahnungen kassiert und weil man ihn loswerden wollte die Kündigung ausgesprochen. Es gab einen Vergleich und der MA ist seinen Job los.
Einmal kann ichs ja verstehen aber wenn man schon aus dem selben Grund eine Abmahnung bekommen hat sollte man es doch beim nächsten mal besser wissen...........
Erstellt am 17.07.2023 um 15:57 Uhr von celestro
Der AG hätte Dich auch jetzt schon kündigen können. Sei also froh, das der AG Dir nochmal eine Abmahnung geschickt hat. Und jetzt wirklich krass aufpassen.