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Zwei Abmahnungen für ein Fall

M
Memoli76
Jul 2019 bearbeitet

Nachweispflicht (AU Bescheinigung) Anzeigepflicht (Telefonische abmeldung)

Der MA bekommt deswegen 2 Abmahnungen, weil er an diesem angesagten Tag sich nicht gemeldet hat und nicht bei der Arbeit war.

33004

Community-Antworten (4)

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Toni8209

03.07.2019 um 07:34 Uhr

Also der MA muss sich vor Arbeitsbeginn unverzüglich beim Arbeitgeber Krankmelden. Einen Nachweis über die Arbeitunfähigkeit braucht er erst nach 3 Tagen. Eine Abmahnung ist also hinfällig ABER Sollte es beim nächsten an eine Kündigung gehen reicht eine Abmahnung mehr sieht das Gestz nicht vor.

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Pjöööng

03.07.2019 um 12:18 Uhr

Zitat (Toni8209): "ABER Sollte es beim nächsten an eine Kündigung gehen reicht eine Abmahnung mehr sieht das Gestz nicht vor."

WO bitte steht im Gesetz etwas zu Abmahnungen?

E
EDDFBR

03.07.2019 um 19:06 Uhr

Was der Threadersteller nicht geschrieben hat ist, ob der AG eventuell auf einer AU bereits ab dem ersten Tag besteht (was sein Recht ist). Dann wären beide Abmahnungen berechtigt. Man könnte höchstens darüber diskutieren, ob in diesem Falle nur die Pflicht zur Vorlage der AU-Bescheinigung reicht (und damit wieder nur eine Abmahnung korrekt wäre).

T
Toni8209

04.07.2019 um 01:55 Uhr

@Pjöööng § 314 BGB Abs. 2 Ein Arbeitsvertrag ist ein Dauerschuldverhältniss.

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