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2 Abmahnungen am selben tag, gleicher Grund

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Indimeak
Jun 2019 bearbeitet

Ich bin Azubi im ersten lehrjahr und wurde 2 mal wegen schwänzens der Berufsschule abgemahnt. Der Grund für die eine ist klar, die andere wurde jedoch damit begründet dass ich in der Schule ein Attest abgegeben hab, aber nicht im Betrieb. Nur leider kann ich mich nicht daran erinnern in der Schule ein Attest abgegeben zu haben. Auf die frage wie das gehen soll wurde mir nur gesagt dass ich eine wegen fehlen hab und eine wegen fehlens aus einem Grund. Ich weiß dass ich die Abmahnung mehr als verdient hab, mein problem ist, dass ich mir bis zum ende der Ausbildung nie wieder einen Fehltritt leisten darf, was mir so gut wie unmöglich erscheint. Der betrieb hat betont dass das meine zweite Chance ist und sie von einer möglichen Kündigung abgesehen haben, sie wollen mich also nicht loswerden. Meine frage ist also ob ich irgendwie gegen die zweite vorgehen kann

Vielen dank im vorraus

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Community-Antworten (6)

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jimbob2019

30.05.2019 um 00:58 Uhr

Also wenn du einen Krankenschein als Grund deines fehlen in der Berufsschule vorweisen kannst, darf der AG dich deswegen nicht abmahnen. Du hättest diesen aber bei deinem AG abgeben müssen und nicht bei der BS. Dieses hätte aber auch deine BS dir sagen müssen. Hier fehlt ein klein wenig das Fingerspitzengefühl deines AG. Fakt ist wegen krankheit kann dein AG dich nicht so einfach rausschmeißen. Lege gegen beide Abmahnungen schriftlich widerspruch ein und lass dir diesen vom AG bestätigen. Denn eine Abmahnung ist nur so gut wie sie im Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht standhält. Habt Ihr ein Betriebsrat oder noch besser eine Auszubildenden Vertretung (JAV). Wenn ja sofort diese über den Vorfall informieren.

J
jimbob2019

30.05.2019 um 01:01 Uhr

Sorry habe die Anfrage nicht richtig gelesen. Eine 2. Abmahnung wegen dem gleichen vorfall geht garnicht. Dazu hättest du ja dann zum wiederholten male an verschiedenen Tagen die BS unendschuldigt fehlen müssen. Gegen die 2. solltest du widerspruch einlegen

B
BRHamburg

30.05.2019 um 06:24 Uhr

Ich würde keinen Widerspruch einlegen, völlig unabhängig ob der Vorwurf so stimmt oder nicht. Ich würde für mich aufschreiben wie der Sachverhalt ist, mir von der BS schriftlich bestätigen lassen das eine AU vorliegt und andere Beweise die den Sachverhalt bestätigen sammeln. Und ich würde in Zukunft die AU beim AG abgeben ( einmal Kopieren und diese in der BS abgeben) und die BS nicht aus Faulheit schwänzen. Ist eigentlich überhaupt nicht schwer.

K
kratzbürste

30.05.2019 um 10:10 Uhr

Der beste Weg ist, in Zukunft diesen Fehler nicht mehr zu machen. Auch sonst solltest du versuchen, keinen Anlass zu Abmahnungen zu geben. Allerdings brauchst du dich nun auch nicht all zu sehr unter Druck fühlen. Wenn Abmahnungen zur Kündigung führen sollen, müssen sie schon zum gleichen Sachverhalt sein, der zur Kündigung führen soll.

W
wdliss

31.05.2019 um 09:31 Uhr

btw Zitat: "mein problem ist, dass ich mir bis zum ende der Ausbildung nie wieder einen Fehltritt leisten darf, was mir so gut wie unmöglich erscheint." Da solltest du dir nochmal Gedanken drum machen. Ich kenne durchaus eine große Zahl an Azubis, die ihre Ausblidung zu Ende gebracht haben ohne eine einzige Abmahnung zu kassieren. Gerade wenn der Betrieb was auf dich hält (und das scheint ja der Fall zu sein) und dir die Ausbildung Spaß macht (hoffentlich) sollte eigentlich sowas überhaupt kein Problem sein!

P
Pjöööng

03.06.2019 um 14:04 Uhr

Zitat (jimbob2019): "Eine 2. Abmahnung wegen dem gleichen vorfall geht garnicht."

Warum sollte das nicht gehen?

Grundsätzlich entfaltet eine Abmahnung nur dann rechtliche Folgen, wenn sie erfolglos war, das abgemehnte Verhalten sich also wiederholt. Deshalb ist oft das sinnvollste Vorgehen "gegen" eine Abmahnung, das abgemahnte Verhalten nicht zu widerholen.

Indimeak, mir scheint Du unterliegst dem populären Irrtum "drei Abmahnungen sind eine Kündigung". Dem ist nicht so!

Trotzdem solltest Du Dich mal mit dem Gedanken anfreunden dass es Menschen gibt, die in ihrere gesamten beruflichen Laufbahn noch nie eine Abmahnung bekommen haben. Das ist machbar!

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