Erstellt am 29.05.2019 um 22:58 Uhr von jimbob2019
Also wenn du einen Krankenschein als Grund deines fehlen in der Berufsschule vorweisen kannst, darf der AG dich deswegen nicht abmahnen. Du hättest diesen aber bei deinem AG abgeben müssen und nicht bei der BS. Dieses hätte aber auch deine BS dir sagen müssen. Hier fehlt ein klein wenig das Fingerspitzengefühl deines AG. Fakt ist wegen krankheit kann dein AG dich nicht so einfach rausschmeißen. Lege gegen beide Abmahnungen schriftlich widerspruch ein und lass dir diesen vom AG bestätigen. Denn eine Abmahnung ist nur so gut wie sie im Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht standhält. Habt Ihr ein Betriebsrat oder noch besser eine Auszubildenden Vertretung (JAV). Wenn ja sofort diese über den Vorfall informieren.
Erstellt am 29.05.2019 um 23:01 Uhr von jimbob2019
Sorry habe die Anfrage nicht richtig gelesen. Eine 2. Abmahnung wegen dem gleichen vorfall geht garnicht. Dazu hättest du ja dann zum wiederholten male an verschiedenen Tagen die BS unendschuldigt fehlen müssen. Gegen die 2. solltest du widerspruch einlegen
Erstellt am 30.05.2019 um 04:24 Uhr von BRHamburg
Ich würde keinen Widerspruch einlegen, völlig unabhängig ob der Vorwurf so stimmt oder nicht. Ich würde für mich aufschreiben wie der Sachverhalt ist, mir von der BS schriftlich bestätigen lassen das eine AU vorliegt und andere Beweise die den Sachverhalt bestätigen sammeln. Und ich würde in Zukunft die AU beim AG abgeben ( einmal Kopieren und diese in der BS abgeben) und die BS nicht aus Faulheit schwänzen. Ist eigentlich überhaupt nicht schwer.
Erstellt am 30.05.2019 um 08:10 Uhr von Kratzbürste
Der beste Weg ist, in Zukunft diesen Fehler nicht mehr zu machen. Auch sonst solltest du versuchen, keinen Anlass zu Abmahnungen zu geben. Allerdings brauchst du dich nun auch nicht all zu sehr unter Druck fühlen. Wenn Abmahnungen zur Kündigung führen sollen, müssen sie schon zum gleichen Sachverhalt sein, der zur Kündigung führen soll.
Erstellt am 31.05.2019 um 07:31 Uhr von wdliss
btw Zitat: "mein problem ist, dass ich mir bis zum ende der Ausbildung nie wieder einen Fehltritt leisten darf, was mir so gut wie unmöglich erscheint."
Da solltest du dir nochmal Gedanken drum machen. Ich kenne durchaus eine große Zahl an Azubis, die ihre Ausblidung zu Ende gebracht haben ohne eine einzige Abmahnung zu kassieren. Gerade wenn der Betrieb was auf dich hält (und das scheint ja der Fall zu sein) und dir die Ausbildung Spaß macht (hoffentlich) sollte eigentlich sowas überhaupt kein Problem sein!
Erstellt am 03.06.2019 um 12:04 Uhr von Pjöööng
Zitat (jimbob2019):
"Eine 2. Abmahnung wegen dem gleichen vorfall geht garnicht."
Warum sollte das nicht gehen?
Grundsätzlich entfaltet eine Abmahnung nur dann rechtliche Folgen, wenn sie erfolglos war, das abgemehnte Verhalten sich also wiederholt. Deshalb ist oft das sinnvollste Vorgehen "gegen" eine Abmahnung, das abgemahnte Verhalten nicht zu widerholen.
Indimeak, mir scheint Du unterliegst dem populären Irrtum "drei Abmahnungen sind eine Kündigung". Dem ist nicht so!
Trotzdem solltest Du Dich mal mit dem Gedanken anfreunden dass es Menschen gibt, die in ihrere gesamten beruflichen Laufbahn noch nie eine Abmahnung bekommen haben. Das ist machbar!