Bei mir sieht's so aus. Ich konnte beim klaren Mobbing meine Gefühle nicht zurückhalten (2 Mal - das eine Mal an einem Tag und das Zweite am nächsten). 3 Tage später wurde ich "bestellt" und mir wurden 2 Abmahnungen für das gleiche Verhalten an diesem Tag überreicht. Bin grad am Formulieren der Stellungnahme. Ein Bekannter hat erwähnt, dass es eine Formulierung gibt, weil eben 2 Abmahnungen, gleicher Grund und an einem Tag sind... sollte der Arbeitgeber aus zwei nur eine machen. Ich hoffe, dass man mich verstanden hat.

Könnte mir jemand mit diesem einem Satz helfen? Konnte im Netz nichts finden. Ich verstehe auch, dass der Arbeitgeber durch diesen Zusatztext dazu nicht auffordert wird.