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Abmahnung erhalten

D
dreyer56
Jul 2023 bearbeitet

Hallo, arbeite in Schicht, mir wurde eine Schicht zugeteilt, eine Art Abweichungsschicht.

Ich kannte jedoch nur die Bezeichnung der Schicht, daraufhin habe ich dann in Eigeninitiative die Regelschicht gefahren, mit Bekanntgabe.

Nun wurde ich quasi abgemahnt, dass ich eigenmächtig eine Schichtänderung vorgenommen habe und dadurch dem Arbeitgeber Kosten entstanden sind.

Ich bin Zugbegleiter und gleichgestellt zur Schwerbehinderung, da ich nur einen GdB von 40 habe, arbeitre in Teilzeit und nur werktäglich höchsten 8 Stunden.

Mein Arbeitgeber möchte mich wohl los werden.

Kann mir jemand mit Argumenten und Gerichtsurteilen etc. helfen?!

Gruß und Dank

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Community-Antworten (6)

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celestro

13.07.2023 um 15:25 Uhr

Womit genau soll man Dir helfen? Wenn ich es richtig verstehe, hat man Dir eine andere Schicht zugeteilt und Du hast mitgeteilt "ich mache aber meine normale". Das ist nicht in Ordnung ... also könnte ich mir vorstellen, das die Abmahnung gerechtfertigt ist.

Um das genau zu klären, solltest Du Dich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden.

D
dreyer56

13.07.2023 um 15:34 Uhr

Sorry, komplett falsch, die Schicht, die ich fahren sollte wurde mir nicht bekannt gegeben, ich kannte nur die Schichtnummer, daraufhin habe ich in Eigeninitiative die Regelschicht gefahren, die obige war eine Abweichungsschicht. Normaler Weise hätte ich gar keine Schicht fahren müssen, da ich keine Berkanntgabe hatte. Nun verständlich?

G
GabrielBischoff

13.07.2023 um 16:49 Uhr

Hallo Dreyer - tatsächlich fällt es mir schwer deine Perspektive nachzuvollziehen.

Welches Argument möchtest du anbringen, dass du die Dienstanweisung der Arbeitgebers nicht befolgen konntest? Was hat dir gefehlt?

Bring mal ein bisschen Fleisch an die Sache. Auf welchem Weg wurde dir deine Schicht mitgeteilt, mit welchem zeitlichen Abstand, war die Dienstanweisung klar und wenn nicht was hast du versucht um dir Klarheit zu verschaffen?

"Dreyer morgen D9" um 23 Uhr nachts per SMS geschickt - ja gut, da ist was zu machen. Eine nachvollziehe Schichtzuteilung auf deinem regulären Dienstplan, eher schwierig.

D
dreyer56

13.07.2023 um 18:13 Uhr

Also; Licht ins Dunkel

Ich sollte eine Schicht fahren eine "Ersatzschicht" zu einer Regelschicht, von der mir lediglich die Bezeichnung bekannt war, aber nicht der Ablauf!

Daraufhin bin ich die Regelschicht gefahren, da vergessen worden war, von der Disposition mir die Ersatzschicht mitzuteilen.

Statt gar nicht zu fahren habe ich dies freiwillig in Eigeninitatiative und Bekanntgabe bei der Leitstelle gemacht.

Daraus wird mir nun ein Strick gedreht, dass ich eigenmächtig die Schicht geändert hätte..., nun nachvollziehbar!?

Gruß

C
Catweazle

14.07.2023 um 01:13 Uhr

Ich finde es immer noch wirr. In meinem ganzen Berufsleben ist es mir nie passiert, dass ich nicht wusste wann ich anfangen sollte zu arbeiten. Bei Unklarheiten hätte ich nachgefragt. Wenn du dies berücksichtigst ist die Abmahnung gegenstandslos.

G
GabrielBischoff

14.07.2023 um 12:38 Uhr

Ich glaube der Rest der Frage steht hier. https://www.betriebsrat.com/br-forum/674641/sogenannte-disposchichten

Aber der Poster ist eh schon weitergezogen wie es aussieht.

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