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Abmahnung erhalten

AP
Arnold Petersen
Aug 2020 bearbeitet

Hallo Betriebsräte,

Folgender Vorfall von letzter Woche: Ein Betriebsrat hat eine Einladung für 9:00Uhr v. der BRV erhalten (per Outlook). Der BR ging zu diesem Gespräch hin (Gesprächsdauer ca. 1 Stunde). Daraufhin hat der BR 2 Tage später eine Abmahnung durch die Geschäftsleitung erhalten, weil er sich nicht beim Vorgesetzten abgemeldet hat. Ist dies rechtens? Was kann man tun?

Arnold Petersen

489010

Community-Antworten (10)

S
seehas

07.08.2020 um 12:24 Uhr

Frage: hat er sich denn abgemeldet? Zweite Frage: Wie läuft das normalerweise bei euch?

W
wdliss

07.08.2020 um 12:40 Uhr

Was kann man tun? Beim nächsten mal ordnungsgemäß abmelden.

AP
Arnold Petersen

07.08.2020 um 12:45 Uhr

@seehas: ob Sie sich abgemeldet hat? Bei wem müßte sie dies tun? sie ist ja BRV Ich stell mir aber die Frage, warum meldet Sie mich für die Zeit nicht ab, Sie hat ja geladen

W
wdliss

07.08.2020 um 12:51 Uhr

https://www.betriebsrat.com/wissen/betriebsrat/freistellung

"Abmeldung/Rückmeldung beim Arbeitgeber zum Zwecke der Amtsausübung

Das Betriebsratsmitglied hat sich zum Zwecke der Amtsausübung im Rahmen der Freistellung bei seinem zuständigen Vorgesetzten, bzw. beim Arbeitgeber abzumelden." Dies hat jedes BRM selbst zu tun - nicht der BRV

S
seehas

07.08.2020 um 13:28 Uhr

@Arnold Petersen: Wie wird das denn üblicherweise gehandhabt bei euch? Kräht da im Normalfall kein Hahn danach und es wurde jetzt auf einmal moniert? Oder melden sich die BRäte im Normalfall bei ihren Vorgesetzten ab? Oder sind die Zeiten die ein BR üblicherweise für seine Tätigkeit benötigt schon im Dienstplan berücksichtigt? Es gibt hier viele Möglichkeiten. Klar ist, dass der Vorgesetzte in irgendeiner Form informiert sein muss, wenn seine Mitarbeiter BR Tätigkeiten nachgehen.

T
takkus

07.08.2020 um 13:50 Uhr

"Folgender Vorfall von letzter Woche: Ein Betriebsrat hat eine Einladung für 9:00Uhr v. der BRV erhalten (per Outlook). Der BR ging zu diesem Gespräch hin (Gesprächsdauer ca. 1 Stunde). Daraufhin hat der BR 2 Tage später eine Abmahnung durch die Geschäftsleitung erhalten, weil er sich nicht beim Vorgesetzten abgemeldet hat. Ist dies rechtens?" -> JA, DAS IST RECHTENS!!! "Ich stell mir aber die Frage, warum meldet Sie mich für die Zeit nicht ab, Sie hat ja geladen"-> weil Du für dich selbst verantwortlich bist.

Du hast also die Abmahnung erhalten? Melde dich das nächste mal bei deiner/m Vorgesetzen ab und wieder an.

K
kratzbürste

07.08.2020 um 17:06 Uhr

Höchste Zeit für ein BR1-Seminar

SF
SBV Frank

07.08.2020 um 17:49 Uhr

@Kratzbürste, aber nur mit Abmeldung!!

C
celestro

07.08.2020 um 19:41 Uhr

"Ich stell mir aber die Frage, warum meldet Sie mich für die Zeit nicht ab, Sie hat ja geladen"

Das können wir Dir nicht beantworten (und solltest Du daher Sie fragen). Aber wie schon dargelegt wurde, ist das auch nicht die Aufgabe des / der BRV.

J
jimbob2019

12.08.2020 um 10:39 Uhr

Ich verstehe die Diskusion nicht. Ne Abmahnung ist nur beim Rechtsstreit relevant. Hier will doch der AG zeigen , He ich Boss also aufpassen. Bei Außerplanmäßiger BR Arbeit den Vorgesetzen per Mail, zwecks nachweisbarkeit, informieren. Präventiv dem AG so wenig Angriffsfläche wie möglich bieten

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