hallo zusammen :
haben das leidige thema der abmahnung bei uns! lese ich §82Abs.1 richtig? das ein arbeitnehmer bevor eine abmahnung ausgesprochen werden kann dieser vorher zu seinem fehlverhalten angehört werden muß, wenn der AG diese in die personlakte aufnehmen will? das heist erst reden dann schreiben? wenn abn nicht göhrt wurde kann ag die abmahnung nicht in personalakte legen.gibt es einen grundsatz wieviel zeit dazwischen sein muß oder kann?