Erstellt am 02.10.2015 um 12:08 Uhr von Pjöööng
Grundsätzlich kann man gar nicht verpflichtet werden, irgendetwas zu unterschreiben (es sei denn man wäre Bundespräsident).
Wenn man eine Abmahnung quittieren will/soll, dann sollte man ganz klar kenntlich machen, dass es sich um eine reine Empfangsbekenntnis handelt und nicht um eine Bestätigung des Inhaltes. Z.B. "Zur Kenntnis genommen ..."
Was "besser" ist, hängt etwas von der Stimmung der Beteiligten ab. Manchmal kann es einfach versöhnlicher sein, den Empfang zu quittieren, als in einer belasteten Situation einen Streit zu beginnen.
Eine persönliche Stellungnemhe (eine sogenannte Gegendarstellung) ist häufig gut gemeint, aber schlecht gemacht. Häufig versuchen die abgemahnten Arbeitnehmer ihr Fehlverhalten zu erklären bzw. zu entschuldigen und bestätigen dabei die inhaltliche Richtigkeit der Abmahnung. ("Ich bin nur deshalb zu spät gekommen, weil die Deutsche Bahn ...." ==> "Ich bin tatsächlich zu spät gekommen!)
Man sollte es eher dem Arbeitgeber überlassen im späteren Streitfalle die Korrektheit der Abmahnung zu beweisen.
Lediglich wenn die Abmahnung jeglicher Grundlage entbehrt ist in der Regel zu einer Gegendarstellung zu raten.
Da man zu einer Abmahnung jederzeit noch Stellung nehmen kann, ist es auch nicht notwendig der Personalabteilung irgendeine Aussage zu machen. Vielleicht allenfalls "Dazu muss ich heute Abend noch meine Tarotkarten befragen."
Erstellt am 02.10.2015 um 15:38 Uhr von Challenger
Pjöööng hat im Grunde alles Notwendige ausgeführt.Nur noch zur Klarstellung:
Ein Mitarbeiter kann Jederzeit,dh,auch in einem späteren Kündigungsschutzprozess
die Abmahnung dem Grunde nach bestreiten. Dann obliegt dem Arbeitgeber die Be-
weislast, daß die Abmahnung zu Recht ausgesprochen wurde.
Erstellt am 03.10.2015 um 10:55 Uhr von Dezibel
Und noch ein Tipp: Die Gegendarstellung sollte man immer schreiben und dann im EIGENEN Schieber verschwinden lassen. Das hilft bei späteren Streitigkeiten, sich zu erinnern. KEINESFALLS dem AG geben, der dann seine Fehler ausbügeln könnte.
Erstellt am 03.10.2015 um 23:07 Uhr von Challenger
Weswegen wurde die MA'in überhaupt ABGEMAHNT?
Vielleicht war es nur eine Lapalie,oder wurde vom
AG an den Haaren herbeigezogen,was durchaus nicht
selten vorkommt.