Abmahnung erhalten/Unterschreiben ja oder nein?
Hallo! Ein AN hat eine Abmahnung bekommen.
Sie hat jetzt Angst. Sie soll die Abmahnung samt Inhalt quittieren. Sie kann doch den Erhalt der Abmahnung quittieren, aber nicht den Inhalt. Oder soll sie gar nicht unterschreiben?
Was ist besser??
Dann noch die Frage: Wenn sie nicht unterschreibt und dem Chef das persönlich mit ihrer Stellungnahme übergeben möchte, der Chef aber derzeit im Urlaub ist, was soll sie dann der Personalabteilung sagen, wenn sie danach gefragt wird? Danke für Eure Hilfe
Community-Antworten (4)
02.10.2015 um 14:08 Uhr
Grundsätzlich kann man gar nicht verpflichtet werden, irgendetwas zu unterschreiben (es sei denn man wäre Bundespräsident).
Wenn man eine Abmahnung quittieren will/soll, dann sollte man ganz klar kenntlich machen, dass es sich um eine reine Empfangsbekenntnis handelt und nicht um eine Bestätigung des Inhaltes. Z.B. "Zur Kenntnis genommen ..."
Was "besser" ist, hängt etwas von der Stimmung der Beteiligten ab. Manchmal kann es einfach versöhnlicher sein, den Empfang zu quittieren, als in einer belasteten Situation einen Streit zu beginnen.
Eine persönliche Stellungnemhe (eine sogenannte Gegendarstellung) ist häufig gut gemeint, aber schlecht gemacht. Häufig versuchen die abgemahnten Arbeitnehmer ihr Fehlverhalten zu erklären bzw. zu entschuldigen und bestätigen dabei die inhaltliche Richtigkeit der Abmahnung. ("Ich bin nur deshalb zu spät gekommen, weil die Deutsche Bahn ...." ==> "Ich bin tatsächlich zu spät gekommen!)
Man sollte es eher dem Arbeitgeber überlassen im späteren Streitfalle die Korrektheit der Abmahnung zu beweisen.
Lediglich wenn die Abmahnung jeglicher Grundlage entbehrt ist in der Regel zu einer Gegendarstellung zu raten.
Da man zu einer Abmahnung jederzeit noch Stellung nehmen kann, ist es auch nicht notwendig der Personalabteilung irgendeine Aussage zu machen. Vielleicht allenfalls "Dazu muss ich heute Abend noch meine Tarotkarten befragen."
02.10.2015 um 17:38 Uhr
Pjöööng hat im Grunde alles Notwendige ausgeführt.Nur noch zur Klarstellung: Ein Mitarbeiter kann Jederzeit,dh,auch in einem späteren Kündigungsschutzprozess die Abmahnung dem Grunde nach bestreiten. Dann obliegt dem Arbeitgeber die Be- weislast, daß die Abmahnung zu Recht ausgesprochen wurde.
03.10.2015 um 12:55 Uhr
Und noch ein Tipp: Die Gegendarstellung sollte man immer schreiben und dann im EIGENEN Schieber verschwinden lassen. Das hilft bei späteren Streitigkeiten, sich zu erinnern. KEINESFALLS dem AG geben, der dann seine Fehler ausbügeln könnte.
04.10.2015 um 01:07 Uhr
Weswegen wurde die MA'in überhaupt ABGEMAHNT? Vielleicht war es nur eine Lapalie,oder wurde vom AG an den Haaren herbeigezogen,was durchaus nicht selten vorkommt.
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