Erstellt am 12.07.2023 um 09:36 Uhr von jutti1965
krank ist krank! wenn du dich nicht in der Lage fühlst zu arbeiten musst du das auch nicht bei einer gültigen Krankmeldung.
Erstellt am 12.07.2023 um 09:39 Uhr von Muschelschubser
Kurze Antwort: Nein.
Eigentlich reicht das schon als Antwort aus.
Aber ich will das trotzdem nochmal ausführen.
Den AG geht es nichts an, was Du hast. Also kann er auch kein Urteil zu irgendwelchen Ersatztätigkeiten fällen. Bis dahin hat er seiner Fürsorgepflicht nachzukommen. Er muss also sowohl Deiner Genesung sicherstellen, als auch dafür sorgen dass sich andere nicht anstecken können.
Anders wäre es, wenn Du ihm Gründe liefern würdest, Deine AU anzuzweifeln.
Zum Beispiel, trotz AU einem Nebenjob nachzugehen. Dann könnte er Dich z.B. zum Betriebsarzt schicken.
Auch kann es gefährlich sein, wenn man ihm mal freiwillig den "kleinen Finger" gereicht hat und trotz AU zur Arbeit gekommen ist. Dann mein der AG vielleicht, er könne das immer einfordern. Dem würde ich dann einen Riegel vorsetzen.
Erstellt am 12.07.2023 um 10:12 Uhr von GabrielBischoff
Sprache ist hier wichtig. Wir reden von einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
Nicht "naja Ablage kannste trotzdem machen" oder sonstwas. Die Bescheinigung eines Arztes über eine festgestellte Erkrankung der namentlich genannten Person, die diese am Erbringen ihrer Arbeitsleistung hindert. Punkt.
Wenn der AG meint er ist kompetenter in der Diagnose als der Arzt dann soll er deine AU anzweifeln.
Erstellt am 12.07.2023 um 11:35 Uhr von RudiRadeberger
"Darf mein Chef einfach sagen das ich bei einer 2 wöchigen Krankmeldung in der 2 Woche wieder zur Arbeit kommen soll"
Klar darf er. Ist von der Meinungsfreiheit gedeckt.
"Und das nur weil er meint ich kann auch andere Tätigkeiten ausüben?"
Das ebenfalls.
Kann dir aber egal sein. Siehe meine Vorredner...