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Versicherungsschutz bei Arbeit trotz Krankmeldung?

J
Jacky
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, in unserer Firma ist es vorgekommen das eine Mitarbeitererin (Azubi), trotz Krankmeldung angefragt wurde, zwecks sehr hoher Auslastung zur Arbeit zu kommen. Die Personalleitung hat uns auf anfragen zugesichert im Falle eines Arbeitsunfalls oder dergleichen die volle Verantwortung zu übernehmen. Weiß jemand wie die gesetzliche Lage in solch einem Fall aussieht?

6.20308

Community-Antworten (8)

P
pirat

08.07.2008 um 12:11 Uhr

@Jacky,

können sie garnicht.... Kurzer Anruf bei einer gesetzlichen Krankenkasse und schon bekommt man die gewünschte Antwort evtl. fundiert. Die Grundregel lautet: Ein erkrankter Arbeitnehmer muss sich so verhalten, dass er möglichst bald wieder gesund wird. Wer also krankgeschrieben ist, darf seiner Arbeit nicht nachgehen Wer sich jedoch wieder fit fühlt und etwas früher an seinen Arbeitsplatz zurückkehren möchte, sollte vorher die schriftliche Zustimmung des Arztes einholen.

LG Hamm (Az. 17 Sa 605/88) BAG in Kassel entschieden (4.2.1999, Az. 2 AZR 666/97).

M
Mainpower

08.07.2008 um 12:16 Uhr

Hallo, ich habe jetzt keine § aber wir hatten so einen Fall auch schon im Betrieb. Solange der/die Kollege/in nicht Bettlägerig krank geschrieben ist kann man durchaus zur Arbeit kommen.Bei ansteckenden Krankheiten sollte man natürlich auch zu Hause bleiben. Es besteht dann auch der volle Versicherungsschutz.

U
uhu

08.07.2008 um 12:55 Uhr

@mainpower Vermutung von dir ist sehr bedenklich :-( lies bei Pirat nach, da gibt es Fakten

S
Spartacus

08.07.2008 um 13:27 Uhr

@Jacky @mainpower Wehret den Anfängen.....

C
Chef

08.07.2008 um 17:21 Uhr

Hi,

also die Person ist ARBEITSUNFÄHIG geschrieben.

Das sagt doch schon alles. Wie kann jemand arbeiten der Arbeitsunfähig ist. Ich als Chef würde jemanden rausschmeissen wenn er Arbeitsunfähig ist und dann doch mal eben Arbeiten kommt.

Gruß der Chef

K
khel

08.07.2008 um 17:57 Uhr

@Chef:

es müssten noch viel mehr Chefs so denken und handeln wie Du. Sofern "rausschmeißen" nur bedeutet, dass Du sie nach Hause schickst und nicht, dass Du ihnen gleich kündigst...

Gruß khel

M
Mona-Lisa

08.07.2008 um 19:19 Uhr

@Chefchen, du würdest also jemanden rausschmeissen, wenn er zum arbeiten erscheint, obwohl er krankgeschrieben ist?? Da freuen sich aber die Arbeitsrichter! Und du wärst als Chef für deinen Chef so gut wie untragbar........

@Jacky, ich kann spartacus nur beipflichten.........

P
peters

10.07.2008 um 20:29 Uhr

Ein Arzt schreibt eine Bescheinigung über eine voraussichtliche (!) Arbeitsunfähigkeit. Es kann durchaus sein, dass der MA früher wieder gesund ist und sich zur Arbeit zurück meldet. Dann ist aber die Arbeitsunfähigkeit beendet.

Und dass sollte auch wirklich nur passieren, wenn man tatsächlich gesund ist und nicht, weil es der Arbeitgeber so will! Seine Aussage, eventuelle Folgen zu tragen, ist haarsträubend. Es muss nicht mal ein Arbeitsunfall passieren sondern je nach Erkrankung könnte eine Verschlimmerung oder Dauerschäden auftreten. Da kann ich nur zustimmen: wehret den Anfängen.

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