Erstellt am 08.07.2008 um 10:11 Uhr von pirat
@Jacky,
können sie garnicht....
Kurzer Anruf bei einer gesetzlichen Krankenkasse und schon bekommt man die gewünschte Antwort evtl. fundiert.
Die Grundregel lautet: Ein erkrankter Arbeitnehmer muss sich so verhalten, dass er möglichst bald wieder gesund wird. Wer also krankgeschrieben ist, darf seiner Arbeit nicht nachgehen
Wer sich jedoch wieder fit fühlt und etwas früher an seinen Arbeitsplatz zurückkehren möchte, sollte vorher die schriftliche Zustimmung des Arztes einholen.
LG Hamm (Az. 17 Sa 605/88)
BAG in Kassel entschieden (4.2.1999, Az. 2 AZR 666/97).
Erstellt am 08.07.2008 um 10:16 Uhr von mainpower
Hallo,
ich habe jetzt keine § aber wir hatten so einen Fall auch schon im Betrieb. Solange der/die Kollege/in nicht Bettlägerig krank geschrieben ist kann man durchaus zur Arbeit kommen.Bei ansteckenden Krankheiten sollte man natürlich auch zu Hause bleiben. Es besteht dann auch der volle Versicherungsschutz.
Erstellt am 08.07.2008 um 10:55 Uhr von uhu
@mainpower
Vermutung von dir ist sehr bedenklich :-(
lies bei *Pirat* nach, da gibt es Fakten
Erstellt am 08.07.2008 um 11:27 Uhr von spartacus
@Jacky
@mainpower
Wehret den Anfängen.....
Erstellt am 08.07.2008 um 15:21 Uhr von Chef
Hi,
also die Person ist ARBEITSUNFÄHIG geschrieben.
Das sagt doch schon alles.
Wie kann jemand arbeiten der Arbeitsunfähig ist.
Ich als Chef würde jemanden rausschmeissen wenn er Arbeitsunfähig ist und dann doch mal eben
Arbeiten kommt.
Gruß der Chef
Erstellt am 08.07.2008 um 15:57 Uhr von khel
@Chef:
es müssten noch viel mehr Chefs so denken und handeln wie Du. Sofern "rausschmeißen" nur bedeutet, dass Du sie nach Hause schickst und nicht, dass Du ihnen gleich kündigst...
Gruß
khel
Erstellt am 08.07.2008 um 17:19 Uhr von Mona-Lisa
@Chefchen,
du würdest also jemanden rausschmeissen, wenn er zum arbeiten erscheint, obwohl er krankgeschrieben ist??
Da freuen sich aber die Arbeitsrichter!
Und du wärst als Chef für deinen Chef so gut wie untragbar........
@Jacky,
ich kann spartacus nur beipflichten.........
Erstellt am 10.07.2008 um 18:29 Uhr von peters
Ein Arzt schreibt eine Bescheinigung über eine voraussichtliche (!) Arbeitsunfähigkeit. Es kann durchaus sein, dass der MA früher wieder gesund ist und sich zur Arbeit zurück meldet. Dann ist aber die Arbeitsunfähigkeit beendet.
Und dass sollte auch wirklich nur passieren, wenn man tatsächlich gesund ist und nicht, weil es der Arbeitgeber so will! Seine Aussage, eventuelle Folgen zu tragen, ist haarsträubend. Es muss nicht mal ein Arbeitsunfall passieren sondern je nach Erkrankung könnte eine Verschlimmerung oder Dauerschäden auftreten. Da kann ich nur zustimmen: wehret den Anfängen.