Erstellt am 21.08.2019 um 18:32 Uhr von celestro
er macht dann Minusstunden ... denn eine Arbeitsunfähigkeit besteht ja anscheinend nicht wirklich.
Ergo: der Kollege sollte seinen Popo gefälligst zu Hause lassen.
Erstellt am 22.08.2019 um 08:45 Uhr von stehipp
Wir wissen ja nicht, warum der Kollege krankgeschrieben ist.
Mit dem Arbeitgeber reden, eine Lösung finden. Der sollte doch froh sein, dass der Kollege bereit ist, zu unterstützen.
Sich dann vom Arzt bescheinigen lassen, dass er 3 bis 4 Stunden am Tag arbeiten kann.
Erstellt am 22.08.2019 um 09:00 Uhr von nicoline
Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird immer ausgestellt "voraussichtlich bis". In dem Augenblick wo man vor Ablauf des voraussichtlichen Enddatums zur Arbeit geht, schreibt man sich selbst gesund. Insofern ist es so, wie celestro es schreibt: er macht Minusstunden, es sei denn es kommt zu einer Absprache mit dem AG.
Erstellt am 22.08.2019 um 09:04 Uhr von UdoWoe
Ein Arzt schreibt nur eine vermutete Zeit krank. D.h. der Arzt schreibt einen Patienten wegen (Beispiel) Grippe von Mo bis Fr krank. Donnerstag geht es dem MA aber so gut, dass er wieder arbeiten geht. Dann ist dass das Problem des MA. Die Krankmeldung ist damit hinfällig. Sollte der MA am Freitag wieder Arbeitsunfähig sein, egal aus welchem Grund, kann auch der Grund gleiche sein, dann benötigt er eine neue Krankmeldung und kann sich nicht auf die alte berufen (Ja, ich weis, man kann bis zu drei Tagen zu Hause bleiben, ist ja auch nur ein Beispiel).
In diesem Fall sehe ich das so:
1. Der MA ist blöd wenn er abeiten geht. Er verzögert damit den Genessungsprozeß.
2. Wenn der AG sich stur stellt, dann hat der MA Minusstunden produziert.
3. Wenn der AG das mit macht, dann passiert gar nichts. Dann freut sich der AG, dass der MA so dumm ist und während einer Krankschreibung arbeiten kommt.
Nach meinem Kenntnisstand gibt es keine Teil-Krankschreibung. Mein Arzt macht das nicht mit. Ausnahme wiederrum ist nach einer längeren Krankheitsphase mit der Wiedereingliederung. Das liegt aber in diesem Fall, so schätze ich das ein, nicht vor.
Erstellt am 22.08.2019 um 10:43 Uhr von seehas
Wenn der MA krank ist, dann ist er krank und sollte zuhause bleiben. Wenn er nicht mehr krank ist kann er arbeiten gehen. Halb krank ist nicht vorgesehen. Geht er während der krankgemeldeten Frist arbeiten ist die Krankheit beendet und die Krankmeldung hinfällig. Geht er arbeiten obwohl er objektiv krank ist und es passiert ihm ein Wege- oder Arbeitsunfall, dann hat er ein Problem: die BGen versuchen bei diesen Unfällen erstmal festzustellen, dass es kein Arbeitsunfall war, da der MA krank war und nicht arbeiten konnte.
Erstellt am 22.08.2019 um 12:18 Uhr von Pjöööng
Vorsicht: Nach Ende der Lohnfortzahlung könnte es sich um einen Betrug handeln wenn der Arbeitnehmer während der AU arbeitet.
Erstellt am 22.08.2019 um 14:04 Uhr von Franeu68