Versetzung innerbetrieblich/weniger Erschwernisszulage
Hallo zusammen, ein Kollege soll innerbetrieblich versetzt werden obwohl er gerne auf seiner alten Stelle bleiben würde. Aufgrund des Direktionsrechts darf der AG dies ja trotzdem aber es stellt sich eine Frage. Bei seiner bisherigen Stelle bekommt der Kollege im Gegensatz zur neuen Stelle eine höhere Erschwerniszulage. Da es eine Zulage ist, die ja bekanntlich jederzeit gestrichen werden kann, wäre die Frage ob man dort mit dem §99 BetrVG Abs 2 Pkt. 4 (Benachteiligung Arbeitnehmer...) argumentieren kann?
Community-Antworten (3)
10.07.2023 um 14:53 Uhr
nein, denn wo keine Erschwernis ist gibt es auch keine Zulage!
10.07.2023 um 15:02 Uhr
Nein! Die Zulage ist ein Geldwert, weil man ja schwer arbeiten muss. Die Versetzung kann aber nicht verhindert werden, weil der AN auf der neuen Stelle eine niedrigere Zulage bekommen würde.
10.07.2023 um 15:06 Uhr
Falls in seinem AV nicht genau die Stelle drin steht auf der er gearbeitet hat, kann man nichts gegen die Versetzung tun.
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