Hallo zusammen,
ein Kollege soll innerbetrieblich versetzt werden obwohl er gerne auf seiner alten Stelle bleiben würde. Aufgrund des Direktionsrechts darf der AG dies ja trotzdem aber es stellt sich eine Frage. Bei seiner bisherigen Stelle bekommt der Kollege im Gegensatz zur neuen Stelle eine höhere Erschwerniszulage. Da es eine Zulage ist, die ja bekanntlich jederzeit gestrichen werden kann, wäre die Frage ob man dort mit dem §99 BetrVG Abs 2 Pkt. 4 (Benachteiligung Arbeitnehmer...) argumentieren kann?