Hallo an Alle, nach langer Zeit wieder mal eine Frage:

zum einen bedarf o.g. Versetzung meines Wissens doch generell die Zustimmung des BR (BetrVG §99), oder liege ich falsch?
Konkret geht es um Schwangerschaftsvertretung, laut Aussage GL erstmal nur für ein halbes Jahr (??!?) -> [wahrscheinlich nur ein bischen schwanger :) ].
Die Auswahl der zu Versetzenden erscheint dem BR allerdings etwas willkürlich und hat den faden Beigeschmack einer "Strafverstezung", zumal aus meiner (BRV) Sicht geeignetere Kandidaten existieren.
Die betreffende Kollegin leidet unter Angstneurosen und ist in psychologisch therapeutischer Behandlung. Vom behandelnden Professor liegt eine dringende Empfehlung vor, momentan (während der Therapie) von einer internen Versetzung abzusehen, da dies die Therapie ernsthaft gefährden würde (oder so ähnlich, hab das Schreiben momentan nicht vor mir). Die GL kommentierte ww: "Wir sind nicht mehr in der DDR - wir müssen das nicht berücksichtigen".
Leider nicht in meiner Gegenwart!
Wie reagiert man in dieser Situation richtig?