Erstellt am 20.12.2010 um 16:29 Uhr von Ulrik
Hi,
bei Versetzungen seid ihr in der Mitbestimmung. Ihr müßt zu den Versetzungen angehört werden und euch müssen die Gründe dargelegt werden. Grundlage: §99 BetrVG.
Ihr könnt einer Versetzung widersprechen, wenn ihr einen entsprechenden Grund findet. Auch hierzu siehe §99 (2) BetrVG.
Normalerweise wird immer sehr viel mit Punkt 4 argumentiert. Aber bitte Vorsicht, der kleine Halbsatz 'ausser betrieblich notwendig' ist sehr wichtig.
Was die interne Ausschreibung betrifft, so ist es ja euer Recht, bei Neubesetzungen von Stellen auf die interne Auschreibung zu bestehen. Wenn das so ein Fall ist, und intern nicht ausgeschrieben wurde, dann habt ihr ja m. E. euren Widerspruchsgrund.
Nur immer bitte die Umsicht walten lassen, was der Hintergrund ist!!!
'Gegen den Willen der MA' kann echt vieles bedeuten, da wären ein paar mehr infos von Vorteil.