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Innerbetriebliche Versetzung

H
hilfsheriff
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebe Kollegen, unsere geschäftsleitung will innerbetrieblich 3 personalversetzungen vornehmen die gegen den Willen der Arbeitskollegen durchgeführt werden sollen. Was haben wir als Betriebsrat für Möglichkeiten unseren Kollegen zu helfen? müssen Versetzungen innerbetrieblich ausgeschrieben werden? vielen dank im vorraus für eure Unterstützung. gruß hilfsheriff

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Community-Antworten (1)

U
Ulrik

20.12.2010 um 17:29 Uhr

Hi,

bei Versetzungen seid ihr in der Mitbestimmung. Ihr müßt zu den Versetzungen angehört werden und euch müssen die Gründe dargelegt werden. Grundlage: §99 BetrVG.

Ihr könnt einer Versetzung widersprechen, wenn ihr einen entsprechenden Grund findet. Auch hierzu siehe §99 (2) BetrVG. Normalerweise wird immer sehr viel mit Punkt 4 argumentiert. Aber bitte Vorsicht, der kleine Halbsatz 'ausser betrieblich notwendig' ist sehr wichtig.

Was die interne Ausschreibung betrifft, so ist es ja euer Recht, bei Neubesetzungen von Stellen auf die interne Auschreibung zu bestehen. Wenn das so ein Fall ist, und intern nicht ausgeschrieben wurde, dann habt ihr ja m. E. euren Widerspruchsgrund.

Nur immer bitte die Umsicht walten lassen, was der Hintergrund ist!!! 'Gegen den Willen der MA' kann echt vieles bedeuten, da wären ein paar mehr infos von Vorteil.

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