Hallo,

ich arbeite in einem Pflegeheim eines städtischen Trägers. In meinem Arbeitsvertrag
steht ein Satz drin, der besagt, dass ich als Arbeitnehmer jederzeit bin, auch in anderen Einrichtungen des Trägers zu arbeiten.

Vor einem halben Jahr wurde ich bereits in eine andere Einrichtung versetzt. Ich wurde zwar "gefragt", aber ich hatte keine Möglichkeit zu verneinen, ansonsten hätte es eine Dienstanweisung gegeben. Ich habe mich bereits nach einem Monat wegen der Zustände dort zurückversetzen lassen.

Nun soll ich gegen meinen Willen wieder versetzt werden, dieses Mal innerhalb der Institution. Und zwar soll eine Kollegen von einem anderen Wohnbereich auf meinen jetzigen versetzt werden, da ihr das bei der Enstellung versprochen wurde. An sich gibt es auf meinem Bereich keine Kapazität, deshalb gilt: einer kommt- einer muss gehen.

Mein Heimleiter hat wieder mich gefragt, bzw. es sollen auch andere Kollegen gefragt werden, jedoch hat er leider mich wieder im Visier als "Favorit". Ich möchte aber nicht gehen.

- Kann ich wieder gegen meinen Willen versetzt werden, wg. dieser Klauser im AV?
- Habe ich überhaupt eine Möglichkeit, mich dagegen zu wehren?