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Versetzung innerbetrieblich - was wenn ohne Zustimmung des

T
tuppes
Feb 2019 bearbeitet

Hallo zusammen, Ich bin BtrV in einem Betrieb mit ca 125 Mitarbeitern. Unsere Geschäftsleitung hat gestern ein Mitarbeiter innerbetrieblich in eine ander Abteilung versetzt ohne zustimmung des Betriebsrates. Als der Mitarbeiter nachfragte, ob evtl. einen Rückkehr auf seinen alten Posten möglich wäre ( nur wenn er auf dem neuen Posten nicht klar kommt), wurde dieses verneint.

Was sollen wir machen ? und wo steht was über innerbetriebliche Versetzungen.

Danke im Vorraus

13.93204

Community-Antworten (4)

U
uhu

28.05.2008 um 11:19 Uhr

@tuppes gab es eine Anhörung des BR nach § 99 BetrVG und habt ihr die Zustimmung verweigert? dann siehe § 100 BetrVG; gab es nix dergleichen, dann siehe § 101 BetrVG; damit wäre dem AN evtl. gedient;

T
tuppes

28.05.2008 um 11:21 Uhr

Nein, es gab gar nix. Der Mitarbeiter rief mich heute morgen an und erzählte mir den Vorgang

U
uhu

28.05.2008 um 11:29 Uhr

na dann ran und den 101er gezückt; vielleicht hilft schon ein Gespräch mit dem AG unter Hinweis auf eure weitere Vorgehensweise; wenn nicht, dann Beschluss fassen und los; setzt euch durch, sonst wird euch das immer wieder passieren; für den Wiederholungsfall schon mal mit dem § 23, 3 BetrVG vertraut machen;

I
Immie

28.05.2008 um 11:35 Uhr

Vorausgesetzt es ist eine Versetzung.

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