Mindestlohn nicht gezahlt
Hallo,
habe gerade einen neuen Fall rein bekommen: Wir haben immer 1-2 Handelsfachwirte (HFW) pro Jahr neu reinbekommen. Seit ca. 10 Jahren stellen wir die HFW ein. Leider ist mir gestern mittgeteilt worden, dass diese unterbezahlt worden sind.
D.h. nachdem diese den Einzelhandelskaufmann (ca. 1,5 Jahre nach beginn) erfolgreich absolviert hatten, hatten Sie weiterhin Ihr Lohn eines Einzelhandelskaufmann erhalten. Laut Gesetz steht Ihnen aber mindestens der Mindestlohn zu, da es sich um eine Weiterbildung handelt. Ist dies so korrekt?
Kann mir einer ein Gesetz vorlegen? Habe zeitnah ein Gespräch mit der GL und möchte mich noch besser vorbereiten. Danke.
Gruß Hansen
Community-Antworten (1)
10.07.2023 um 10:17 Uhr
Was haben die denn für eine Vertragskonstellation? Werden sie als "fertige" HFW eingestellt, oder müssen sie diesen Abschluss noch machen?
Duales Studium? Angestellt und freigestellt für eine Weiterbildung?
Dass in einem Angestelltenverhältnis mindestens Mindestlohn zu zahlen ist, ist selbstredend und ich denke dafür braucht es keine Rechtsquellen.
Alles weitere klingt erst mal nach tariflichen oder einzelvertraglichen Regelungen.
Aber dennoch müsste man wissen, was hier überhaupt für ein Vertragsverhältnis gemeint ist.
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