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Mindestlohn

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Elli165
Jan 2021 bearbeitet

Muss der Betriebsrat den Arbeitgeber informieren wenn der erfahren hat das ein Arbeitnehmer den Zoll informiert hat wegen Nichteinhaltung des Mindestlohns

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Community-Antworten (9)

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Catweazle

23.01.2021 um 16:29 Uhr

Was hat der BR bisher unternommen?

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Elli165

23.01.2021 um 16:40 Uhr

Der Betriebsrat hat Anfang Februar eine Sitzung mit den Chefs um über die unterschiedlichen Berechnungen der Arbeitnehmer zu reden. Doch ein paar Arbeitnehmer konnten nicht abwarten und haben ohne Wissen des Betriebrates die Firma beim Zoll gemeldet.

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UliPK

23.01.2021 um 16:44 Uhr

Zumindest hat der BR bis dahin wohl seine Arbeit nicht richtig gemacht, wenn sich ein Mitarbeiter schon an den Zoll wenden muss, um sein recht zu bekommen.

Um deine Frage zu beantworten. Nein muss er nicht und sollte er auch nicht.

K
kratzbürste

23.01.2021 um 16:59 Uhr

Der Zoll meldet sich schon selbst. Dazu braucht er den BR nicht.

E
Elli165

23.01.2021 um 18:35 Uhr

Der neue Betriebsrat besteht erst seit Ende November. Die Probleme mit der Bezahlung fingen im August an. Da hat der Seniorchef die Geschäfte an seinem Sohn übergeben. Da wir erst am Anfang sind und alle noch sehr unwissend sind wollten wir wissen ob wir verpflichtet sind den Chef zu informieren das der Zoll kommen wird.

B
BRHamburg

23.01.2021 um 20:38 Uhr

Wie UliPK schon richtig gesagt hat, sollte der BR hier die Füße still halten. Alles andere könnte man auch so auslegen das der BR hier gegen die Kollegen arbeitet.

D
DummerHund

23.01.2021 um 20:40 Uhr

Da der BR nicht dazu verpflichtet ist den AG über sein Wissen zu unterrichten, würde ich dringend davon abraten. Zum einem sind MA die unter dem Mindestlohn dort beschäftigt werden schon bestraft. Sollte sich im Nachgang rausstellen das Ein oder einige dieser MA in dieser Anzeige involviert war/waren, könnte man euch der mithilfe zu evtl. Kündigungen der/dieser MA bezichtigen. Lasst den Dingen ihren Lauf nehmen.

U
UdoWoe

25.01.2021 um 09:03 Uhr

Der BR ist zwar verpflichtet zu einer Vertrauensvollen Zusammenarbeit mit dem AG, wenn aber ein MA den AG, wie in eurem Fall beim Zoll angezeigt hat, dann seid ihr als BR raus. Das einzige was ihr dann machen könnt, sollte herauskommen welcher MA das gemacht und wenn dieser eine Kündigung erhält, ihn vor dieser Kündigung schützen. Weiterhin habt ihr keinen Einfluß auf das was jetzt passiert. Außerdem was nützt es, wenn ihr jetzt zum AG geht und sagt, wir wissen wer sie angezeigt hat? Nee, lasst da mal die Finger von und wartet ab. Ihr könnt nur schauen, dass jetzt endlich der Mindestohn gezahlt wird.

C
celestro

25.01.2021 um 11:18 Uhr

"Außerdem was nützt es, wenn ihr jetzt zum AG geht und sagt, wir wissen wer sie angezeigt hat?"

Die Frage zielt aber nicht auf den Nutzen ab, sondern die Frage ist "muss der BR zum AG gehen und die Information geben". Und die Antwort lautet mMn NEIN, muss er nicht. Und von "wir wissen, wer es war" ist mEn auch überhaupt keine Rede, denn:

"wollten wir wissen ob wir verpflichtet sind den Chef zu informieren das der Zoll kommen wird."

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